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Erste österr. Turn- und Sportgerätefabrik J. Plaschkowitz Vertriebsgesellschaft m.b.H.

Firmen Daten

Name: Erste österr. Turn- und Sportgerätefabrik J. Plaschkowitz Vertriebsgesellschaft m.b.H.
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 09 Sep. 1994 (vor 31 Jahren)
Firmenbuchnummer: 116391p
Stammkapital: 5000000 ATS
Vertretungsbefugnis: Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Adresse: Industriestraße V/3, 7052 Müllendorf
Postleitzahl: 7052
Stadt: Müllendorf
Bundesland: Burgenland

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Eisenstadt 26 S 52/21f Konkursverfahren 2021-11-18 Kosch & Partner Insolvenzverwaltung und Restrukturierung OG
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2021-11-19
Anmeldungsfrist 2022-01-17
Text ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.,
Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Bekannt gemacht am 2021-12-20

Text Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 31.01.2022 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und 1. Gläubigerversammlung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 31.01.2022 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 31.01.2022 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 31.01.2022 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 31.01.2022 zugestellt.

Bekannt gemacht am 2022-01-03

Text Die weitere Schuldnervertretung hat die Dax Wutzelhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH in 7000 Eisenstadt, Ruster Straße 62/1/4. Stock, übernommen.

Bekannt gemacht am 2022-01-05

Text Dr. Hödl hat seine Vollmacht zurückgelegt.

Bekannt gemacht am 2022-01-31

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 31.01.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 40%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 18 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 31.01.2022 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt. b) 11 % binnen 12 Monate ab Annahme und c) 11 % binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt.

Bekannt gemacht am 2022-02-15

Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 31.01.2022. Die Aufhebung ist seit 15.02.2022 rechtskräftig.
Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 30.01.2024

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Ing. Philipp Horvath Geschäftsführer 2021-12-29 1988-10-04
MMag. Christoph Kurtz Geschäftsführer 2024-02-23 1979-03-06

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
HK-A Ausbau Holding GmbH Gesellschafter 2022-12-14 Keine Daten
Wirtschaftsagentur Burgenland Beteiligungs- und Finanzierungs GmbH Gesellschafter 2022-12-14 Keine Daten

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 13539764 1992-04-03 Handelsgewerbe gemäß § 124 Z.11 GewO 1994, ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel
Lizenz gültig 13570224 1996-04-24 Erzeugung von Turn- und Sportgeräten, Sportböden, Decken und Wandverkleidungen aller Art in der Form eines Industriebetriebes(Erweiterung wirksam ab:12.01.2010)

Ausschreibungen

Auftraggeber Tag des Vertragsabschlusses CPV Hauptteil Art des Auftrags In Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt Auftragswert bzw. Wertumfang
Bundesbeschaffung GmbH 2020-09-29 71300000 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) Dienstleistungsauftrag Keine Daten 2.070.086,02 €
Bezeichnung Überprüfung und Reparatur von Turn- und Sportgeräten Los 4
Beschreibung Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Überprüfung
Bezeichnung der Verfahrensart offenes Verfahren

Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform