Name: | Harrer Konditorei - Cafe Gesellschaft m.b.H. |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 13 Okt. 1994 (vor 31 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 122094a |
Stammkapital: | 36300 EUR |
Vertretungsbefugnis: | Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis. |
Adresse: | Judengasse 8, 7210 Mattersburg |
Postleitzahl: | 7210 |
Stadt: | Mattersburg |
Bundesland: | Burgenland |
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||||||||
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LG Eisenstadt | 26 S 3/23b | Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | 2023-01-09 | PHILIPP Klaus Mag. | |||||||||||||||||||||||||||
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Text | Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 27.02.2023 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 27.02.2023 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 27.02.2023 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 27.02.2023 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 27.02.2023 zugestellt. |
Bekannt gemacht am 2023-02-27
Unternehmen | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-03-27
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text | Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. |
Sanierungsplan | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 8 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 17.04.2023 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt. b) 4 % binnen 8 Monate ab Annahme c) 4 % binnen 16 Monate ab Annahme und d) 4 % binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt. |
Bekannt gemacht am 2023-04-17
Sanierungsplanbestätigung | Der am 27.03.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2023-05-03
Text | Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 17.04.2023 Die Aufhebung ist seit 03.05.2023 rechtskräftig. |
Aufhebung | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 26.03.2025 |
Masseverwalterstellvertreter | HAJEK JUN. Peter Dr. MBA |
Beginn der Wirkungen der Eröffnung | 2024-03-28 |
Anmeldungsfrist | 2024-06-03 |
Text | Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO), |
Unternehmen | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-04-12
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2024-09-20
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 1,5% |
Text | Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 03.06.2024 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. |
Bekannt gemacht am 2024-10-07
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text | Infolge eines und nachträglich hervorgekommenen dem Masseverwalter nicht bekannten Mietvertrages zwischen dem Geschäftsführer der Schuldnerin und der Schuldnerin ist Masseunzulänglichkeit eingetreten und kann es zu keiner Ausschüttung an die Konkursgläubiger kommen. |
Aufhebung | Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2024-10-22
Text | Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 123 a IO (mangels kostendeckenden Vermögens) mit Beschluss vom 07.10.2024. Die Aufhebung ist seit 22.10.2024 rechtskräftig. |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Michael Harrer | Geschäftsführer | 2006-03-23 | 1980-04-30 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Michael Harrer | Gesellschafter | 2011-05-27 | 1980-04-30 |
Jahr | Kennziffer des Unternehmensregisters | Ressort | Betrag | Bezeichnung |
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2020 | R009Y3444 | BMF - BM für Finanzen | 18.889,20 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
2021 | R009Y3444 | BMF - BM für Finanzen | 112.734,58 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
2022 | R009Y3444 | BMF - BM für Finanzen | 95.859,99 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
Datum der letzten Aktualisierung: 04 Juni 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform