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Franz Hauswirth Ges.m.b.H.

Firmen Daten

Name: Franz Hauswirth Ges.m.b.H.
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 15 Okt. 1994 (vor 31 Jahren)
Firmenbuchnummer: 122377t
Stammkapital: 130000 EUR
Vertretungsbefugnis: Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Adresse: Industriestraße 1, 2421 Kittsee
Postleitzahl: 2421
Stadt: Kittsee
Bundesland: Burgenland

Historische Namen

Namen Franz Hauswirth Gesellschaft m.b.H.

Kontaktangaben

Website http://www.chocolate-austria.com

E-Mail office@chocolate-austria.com

Fax +43 2143 240033

Telefon +43 2143 2400

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Eisenstadt 26 S 153/24p Konkursverfahren 2024-11-19 WAGNER Michael Mag.
Masseverwalterstellvertreter HAJEK JUN. Peter Dr. MBA
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2024-11-20
Anmeldungsfrist 2025-02-03
Text In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden., Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten., Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen., Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen., Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen., Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar., , Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.,

Bekannt gemacht am 2025-02-03

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Text Zu Gläubigerausschusssitzungen werden Gläubiger oder Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs-, Entscheidungs- und Abstimmungsvollmacht verfügen.
Beiordnung Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband 2.) Kreditschutzverband von 1870 3.) Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer

Bekannt gemacht am 2025-02-17

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 03.02.2025 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.

Bekannt gemacht am 2025-03-10

Unternehmen Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Der schuldnerische Unternehmensteilbereich Geschäftsführung wird geschlossen.
Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 10.03.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 10 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 10.03.2025 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt und b) 10% bis 31.07.2025. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.

Bekannt gemacht am 2025-03-25

Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 10.03.2025. Die Aufhebung ist seit 25.03.2025 rechtskräftig.
Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 31.07.2025

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Herbert Stava Geschäftsführer 2025-03-21 1961-05-05
Mag. Florian Kühbacher Geschäftsführer 2025-03-21 1977-09-22

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Verlassenschaft nach Franz Hauswirth Gesellschafter 2001-04-07 Keine Daten
Landgarten GmbH Gesellschafter 2025-04-08 Keine Daten

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 10362587 2001-04-07 Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Kuchenbäcker und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeuger gemäß § 94 Z. 39 GewO 1973

Wirtschaftliche Unterstützung

Jahr Kennziffer des Unternehmensregisters Ressort Betrag Bezeichnung
2022-2023 R012I116W BMAW - BM für Arbeit und Wirtschaft 91.735,45 Energiekostenzuschuss für Unternehmen
2021 R012I116W BMF - BM für Finanzen 222.405,16 Covid-19 Wirtschaftshilfe
2022 R012I116W BMF - BM für Finanzen 203.273,36 Covid-19 Wirtschaftshilfe
2022-2023 R012I116W BMAW - BM für Arbeit und Wirtschaft 64.194,70 Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform