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Hagentaler Farbenwerk Gesellschaft m.b.H.

Firmen Daten

Name: Hagentaler Farbenwerk Gesellschaft m.b.H.
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Gelöscht
Gelöscht am: 28 Juni 2013
Firmenbuchnummer: 123117f
Adresse: Hirschäckergasse 4, 2514, Traiskirchen/Wienersdorf
Postleitzahl: 2514
Stadt: Traiskirchen
Bundesland: Lower Austria

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Wiener Neustadt 11 S 86/09x Konkursverfahren 2024-03-22 Keine Daten
Text Beschluss, , Der Masseverwalter hat am 14.3.2024 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 1.055,06 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt., In den Verteilungsentwurf kann binnen 14 Tagen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.,

Bekannt gemacht am 2024-04-18

Text BESCHLUSS Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters vom 14.3.2024 wird mangels Widerspruches der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen.

Bekannt gemacht am 2025-01-15

Text Beschluss Der Masseverwalter hat am 3.1.2025 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 124,50 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt. In den Verteilungsentwurf kann binnen 8 Tagen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.

Bekannt gemacht am 2025-02-05

Text BESCHLUSS Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters wird mangels Widerspruches der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen.

Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform