Name: | SEILER VERFAHRENSTECHNIK GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Gelöscht |
Gelöscht am: | 02 Juli 2013 |
Firmenbuchnummer: | 127023z |
Adresse: | Färberstraße 8, 2540, Bad Vöslau |
Postleitzahl: | 2540 |
Stadt: | Bad Vöslau |
Bundesland: | Lower Austria |
Historische Namen
Namen SEILER Hochtemperatur Trennanlagen Vertriebsgesellschaft m.b.H.
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
LG Wiener Neustadt | 10 S 60/10t | Konkursverfahren | 2019-11-29 | Mag. Katharina HAUSMANN Rechtsanwältin | |||||||
|
Text | Die Masseverwalterin hat am 18.2. 2020 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von Eur 25.132,61 abzüglich EUR 3.720,-- an Massverwalterentlohnung und EUR 360,-- Belohnungsansprüche der Gläubigerschutzverbände, sohin EUR 21.052,60, an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als Eur 10,00 erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von 1,6514 %. In den Verteilungsentwurf kann binnen 3 Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2020-04-07
Text | Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters wird mangels Widerspruchs der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. |
Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform