Name: | PaperNet GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Gelöscht |
Gelöscht am: | 10 Apr. 2024 |
Firmenbuchnummer: | 128953m |
Adresse: | IZ NÖ-Süd, Straße 6, Objekt 28, 2351, Wiener Neudorf |
Postleitzahl: | 2351 |
Stadt: | Neu-Guntramsdorf |
Bundesland: | Lower Austria |
Historische Namen
Namen Buhrmann Austria Gesellschaft mbH, KNP BT Austria Gesellschaft m.b.H., PaperlinX Austria Gesellschaft mbH, VRG-Papier Gesellschaft m.b.H.
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||||||||
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LG Wiener Neustadt | 10 S 35/15y | Konkursverfahren | 2015-04-30 | Dr. Gerhard SCHILCHER Rechtsanwalt | |||||||||||||||||||||||||||
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Text | Die Berichts- und Prüfungstagsatzung am 25.6.2015 bleibt aufrecht. Begründung: Aufgrund des vom Masseverwalter und der Schuldnerin gestellen aus dem Spruch ersichtlichen Antrages, der mit einer Entscheidung der Gesellschafter der Schuldnerin über Zuschüsse zwecks Anbots einer höheren Quote begründet wurde, war spruchgemäß zu entscheiden. |
Bekannt gemacht am 2015-06-25
Text | Die Eintragung vom 24.06.2015 wird berichtigt, sodass sie lautet: Die Tagsatzung am 25.6.2015 zur Abstimmung über den Sanierungsplan wird erstreckt auf |
Bekannt gemacht am 2015-06-30
Unternehmen | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2015-07-22
Unternehmen | Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: "Druck & Design" "Büro & Kommunikation" "Werbetechnik" "Lager & Logistik" |
Text | Infolge der am 20.7.2015 durchgeführten Rückziehung des Sanierungsplanes dient die Tagsatzung zur Abstimmung über den Sanierungspan (23.7.2015, 11.30 Uhr), nur der Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. |
Bekannt gemacht am 2015-09-01
Unternehmen | Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: 1.) "Administration" (bestehend aus Rechnungswesen und Sekretariat) 2.) " Informationstechnologie" |
Bekannt gemacht am 2017-07-04
Text | Gegen den am 15.5.2017 vorgelegten Zwischenverteilungsentwurf sidn keine Erinnerungen vorgebracht worden. Der Verteilungsentwurf wird genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung nach Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses vorzunehmen und den Vollzug binnen 4 Wochen nachzuweisen. |
Bekannt gemacht am 2023-09-15
Schlussverteilung | Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung nach Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses vorzunehmen und den Vollzug binnen 4 Wochen nachzuweisen. |
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text | Gegen die am 20.06.2023 gelegte Schlussrechnung, ON 121, sind keine Bemängelungen, gegen den zugleich vorgelegten Verteilungsentwurf keine Erinnerungen vorgebracht worden. |
Bekannt gemacht am 2023-11-08
Schlussverteilung | Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Das mit Beschluss, Geschäftszahl 10 S 25/15y über das Vermögen der Schuldnerin eröffnete Konkursverfahren wird nach Verteilung gemäß § 139 IO aufgehoben. Alle die freie Verfügung der Schuldnerin beschränkenden Maßnahmen werden aufgehoben. Der Masseverwalter und sein Stellvertreter werdem ihres Amtes enthoben. Die Aufhebung ist vom Landesgericht Wiener Neustadt als Firmenbuchgericht im Firmenbuch einzutragen. Die Anmerkung der Konkurseröffnung ist vom Bezirksgericht Mödling als Exekutionsgericht in dem die Schuldnerin betreffenden Pfändungsprotokoll unter Angabe des Grundes der Aufhebung zur löschen. |
Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform