Masseverwalterstellvertreter |
SCHMIDT Matthias Dr. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-08-08 |
Anmeldungsfrist |
2023-09-18 |
Text |
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2023-08-28
Unternehmen |
Das Unternehmen bleibt geschlossen. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Alpenländischer Kreditorenverband 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 3. Österreichischer Verband Creditreform 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2023-11-03
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2024-07-22
Text |
Unter Hinweis auf die Geschäftszahl 2 S 91/24f, unter der das Verfahren fortgeführt wurde |
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 12.06.2024 |
Bekannt gemacht am 2024-07-26
Text |
! ACHTUNG ! Das Ende der Zahlungsfrist wird berichtigt auf 04.08.2024. |
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Bekannt gemacht am 2024-05-31
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt: - eine Barquote von 20 % binnen 2 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes; Bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes ist das Erfordernis für die Barquote, die Entlohnung des Insolvenzverwalters, die Belohnungen der Gläubigerschutzverbände, die Pauschalgebühr, alle fälligen und feststehenden sonstigen Masseforderungen sowie die bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachten Masseforderungen, von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, bis 25.6.2024 beim Insolvenzverwalter zu erlegen. |
Bekannt gemacht am 2024-06-26
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 28.05.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2024-07-22
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 12.06.2024 |
Bekannt gemacht am 2024-07-26
Text |
! ACHTUNG ! Das Ende der Zahlungsfrist wird berichtigt auf 04.08.2024. |
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