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NOMOTEC Anlagenautomationstechnik GmbH

Firmen Daten

Name: NOMOTEC Anlagenautomationstechnik GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Gelöscht
Gelöscht am: 21 Feb. 2024
Firmenbuchnummer: 144535b
Adresse: Industriestraße 2, 2301, Groß-Enzersdorf
Postleitzahl: 2301
Stadt: Groß-Enzersdorf
Bundesland: Lower Austria

Historische Namen

Namen GSN Maschinen-Anlagen-Service GmbH

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Korneuburg 36 S 91/23h Konkursverfahren 2023-06-13 EDER Stefan Mag.Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2023-06-14
Anmeldungsfrist 2023-08-09
Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.,

Bekannt gemacht am 2023-06-22

Unternehmen Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Produktion/Fertigung

Bekannt gemacht am 2023-06-29

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beiordnung Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2 3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1

Bekannt gemacht am 2023-10-31

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 43,629577 %

Bekannt gemacht am 2023-11-16

Schlussverteilung Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einer Quote von 41,11305 %.
Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.

Bekannt gemacht am 2023-12-11

Schlussverteilung Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Text Die tatsächliche Verteilungsquote betrug 41,11305 %.

Bekannt gemacht am 2024-09-24

Text 1. Betreffend des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum Vorschein gekommenen Vermögens "Freigewordene Sicherstellungen und Rückstellungen, FA-Guthaben USt und KÖSt, Entschädigung § 32 EpidG, Gutschrift Versicherung, Kaufpreiszahlung Patent" mit einem Nachtragsverteilungsbetrag von EUR 87.867,67 wird gemäß § 138 IO die Nachtragsverteilung angeordnet. 2. Der (Die) Insolvenzverwalter(in) Mag.Dr. Stefan EDER wird zur Abwicklung der Nachtragsverteilung zur Ausübung seines (ihres) Amtes als Insolvenzverwalter(in) einberufen. 3. Allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf mit einer Nachtragsverteilungsquote von 4,155113 % oder Einwände gegen die antragsgemäße Entlohnung des Insolvenzverwalters oder der Belohnungen der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände oder Festsetzung der gerichtlichen Pauschalgebühr sind binnen 14 Tagen einzubringen.

Bekannt gemacht am 2024-10-17

Text 1. Der Nachtragsverteilungsentwurf vom 13.09.2024 über zur Verteilung gelangende EUR 87.867,67 - das entspricht einer Quote von 4,155113 % - wird gemäß § 138 IO insolvenzgerichtlich genehmigt. 2. Die gerichtliche Pauschalgebühr wird mit EUR 539,- festgesetzt und dem Insolvenzverwalter zur Bezahlung aufgetragen. 3. Die Entlohnung des (ehemaligen) Insolvenzverwalters wird mit EUR 4.463,10 (hierin 20 % USt) bestimmt und dem/der Insolvenzverwalter:in die Ermächtigung erteilt, diesen Betrag nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Nachtragsverteilungsmasse zu entnehmen. 4. Die Belohnungen der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände werden mit zusammen EUR 431,32 brutto bestimmt und dem Insolvenzverwalter die Verteilung gemäß § 87a IO aufgetragen. 5. Der Insolvenzverwalter Mag.Dr. Stefan EDER, RA, Tuchlauben 8, 1010 Wien wird seines Amtes als Insolvenzverwalter enthoben.

Bekannt gemacht am 2024-11-12

Text Der Beschluss vom 17.10.2024 ist rechtskräftig.

Wirtschaftliche Unterstützung

Jahr Kennziffer des Unternehmensregisters Ressort Betrag Bezeichnung
2021 R014Z724N BMF - BM für Finanzen 303.257,68 Covid-19 Wirtschaftshilfe
2022 R014Z724N BMF - BM für Finanzen 71.400,70 Covid-19 Wirtschaftshilfe

Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform