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Beschluss, , Mag. Rupprecht wird neuerlich zum Masseverwalter für die Nachtragsverteilung bestellt., Der Masseverwalter hat am 20.6.2022 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 452,27 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von ca. 0,1%., In den Verteilungsentwurf kann binnen 3 Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt., |
Bekannt gemacht am 2022-07-27
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Der Nachtragsverteilungsentwurf des/der Masseverwalters/in eingelangt am 20.06.2022 wird mangels Widerspruchs der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der/Die Masseverwalter/in hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. |
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