Anmeldungsfrist |
2017-03-22 |
Text |
Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO)., |
Bekannt gemacht am 2017-03-07
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2017-04-05
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2017-08-31
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Zahlung von 50%, zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis sowie sämtliche fällige Masseforderungen binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplanes beim Insolvenzverwalter zu erlegen sind, und weitere 50% binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes mit einer Nachfrist von 14 Tagen. Hinsichtlich der bestrittenen Forderungen erfolgt bei Quotenfälligkeit eine Sicherstellung so, dass hinsichtlich des jeweiligen Quotenerfordernisses eine Bankgarantie eines inländischen Bankinstitutes gestellt wird, welche beim Masseverwalter, der als Treuhänder eingesetzt wird, zu hinterlegen ist. Der Treuhänder ist berechtigt, die gelegte Bankgarantie gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen und an den Gläubiger auszubezahlen, soferne die bestrittene Forderung rechtskräftig festgestellt ist. |
Bekannt gemacht am 2017-10-20
Sanierungsplanbestätigung |
Dem am 30.08.2017 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
Bekannt gemacht am 2017-12-04
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 Österreichische Verband der Vereine Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 |
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