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Hofer Privatstiftung

Firmen Daten

Name: Hofer Privatstiftung
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Privatstiftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 16 Dez. 1998 (vor 26 Jahren)
Firmenbuchnummer: 176976i
Stammkapital: 1000000 ATS
Geschäftszweig: Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern.
Stiftungszweck: Unterstützung der Begünstigten
Vertretungsbefugnis: Die Stiftung wird durch je zwei Mitglieder des Stiftungs- vorstandes gemeinsam vertreten.
Adresse: Wienerstraße 66a, 2193 Hobersdorf

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Korneuburg 32 S 28/17f Konkursverfahren 2017-09-28 Dipl.Ing.Mag. Michael NEUHAUSER Rechtsanwalt
Anmeldungsfrist 2017-11-17
Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen., E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden., , Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link SERVICE und Gerichtsformulare, Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten., , Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO)., , Bei Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 23,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5b GGG), widrigens ein Mehrbetrag von EUR 22,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen., , Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen., , Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen., , Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50,00 zzgl. USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen., , Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar., , Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., , Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.,

Bekannt gemacht am 2023-07-04

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 14,24 %

Bekannt gemacht am 2017-12-01

Unternehmen Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beiordnung Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870 Alpenländischer Kreditorenverband ISA NÖ Österreichischer Verband Creditreform

Bekannt gemacht am 2023-08-10

Schlussverteilung Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einer Quote von 14,345187 %
Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einem Guthaben von EUR EUR 945.143,77.

Bekannt gemacht am 2023-08-31

Text Der Beschluss über die Genehmigung der Verwaltungsschlussrechnung sowie des Verteilungsentwurfes ist rechtskräftig.

Bekannt gemacht am 2023-09-26

Schlussverteilung Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.

Vorstand

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Erwin Hofer Vorstand 2012-02-24 1960-06-04
Rudolf Hofer Vorstand 2012-02-24 1977-06-21
Stefan Hofer Vorstand 2015-04-17 1983-02-01

Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform