Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-10-06 |
Anmeldungsfrist |
2021-11-08 |
Text |
Die Sanierungsplantagsatzung nach § 145 IO wird gesondert anberaumt., , Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlages:, Die Insolvenzgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer angemeldeten und, festgestellten Forderungen eine Quote von 24 % in Form von 6 Halbjahresraten,, zahlbar je 5 % bis zum 01.03.2022 und 01.09.2022 sowie je 3 % zum 01.03..2023,, 01.09.2023, 01.03.2024 und 01.09.2024, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung, des Sanierungsplanes., |
Bekannt gemacht am 2021-10-21
Text |
Der Insolvenzverwalter Mag. Michael Trötzmüller, Anzengruberstraße 51, 9020 Klagenfurt, wird seines Amtes enthoben. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband Klagenfurt b) Kreditschutzverband von 1870, Klagenfurt c) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform. |
Masseverwalter |
HASLINGLEHNER Klaus |
Bekannt gemacht am 2021-11-02
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: B e s c h l u s s : Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen Steiermark, Geschäftsstelle Leoben, wird dem Gläubigerausschuss als weiteres Mitglied beigeordnet. |
Bekannt gemacht am 2021-11-24
Text |
Verbesserter Sanierungsplan: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen eine Quote von 24 % in Form von 6 Halbjahresraten, zahlbar je 5 % bis zum 1.3.2022 und 1.9.2022, sowie je 3,5 % zum 1.3.2023, 1.9.2023, 1.3.2024 und 1.9.2024, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Die übrigen Punkte des Sanierungsplan bleiben aufrecht. |
Bekannt gemacht am 2022-01-05
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 04.01.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Quote beträgt 24 % in Form von 7 Raten, zahlbar 2 % binnen 14 Tagen nach Annahme, 3 % bis zum 1.3.2022, 5 % bis zum 1.9.2022 sowie je 3,5 % zum 1.3.2023, 1.9.2023, 1.3.2024 und 1.9.2024, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans; mit Verfall der Raten und relativem Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung iSd § 156a IO, 14 Tage nach Erhalt einer eingeschriebenen Mahnung. |
Bekannt gemacht am 2022-01-20
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 01.09.2024 |
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