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Koch Facility Engineering & Consulting GmbH

Firmen Daten

Name: Koch Facility Engineering & Consulting GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 26 Mai 1999 (vor 26 Jahren)
Firmenbuchnummer: 182834z
Stammkapital: 185000 EUR
Geschäftszweig: Personalvermittlung, technisches Büro
Vertretungsbefugnis: Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Adresse: Kolpinggasse 11, 7423 Pinkafeld
Postleitzahl: 7423
Stadt: Grafenschachen
Bundesland: Burgenland

Historische Namen

Namen Engineering Personal Leasing GmbH

Kontaktangaben

LinkedIn https://www.linkedin.com/feed/peterkoch

Website http://www.ko-fec.com

E-Mail kontakt@ko-fec.com

Fax +43 3357 4262822

Telefon +43 676 843081333

Telefon +43 3357 4262833

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Eisenstadt 26 S 144/24i Konkursverfahren 2024-10-22 ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2024-10-23
Anmeldungsfrist 2024-12-02
Text In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden., Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten., Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen., Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen., Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen., Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar., , Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.,

Bekannt gemacht am 2024-11-21

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

Bekannt gemacht am 2024-12-20

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Bekannt gemacht am 2025-04-01

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Bekannt gemacht am 2025-04-03

Text Die Schuldnervertreterin hat die Vollmacht gelöst.

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Ing. Peter Koch Geschäftsführer 1999-05-26 1959-09-17

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Ing. Peter Koch Gesellschafter 2009-02-21 1959-09-17

Masseverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
ATEUS Rechtsanwälte GmbH Masseverwalter 2024-10-23 Keine Daten

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 10512395 2000-11-27 Zentralheizungsbauer und Lüftungsanlagenbauer (§ 94 lit. b Z. 15 GewO 1994)

Wirtschaftliche Unterstützung

Jahr Kennziffer des Unternehmensregisters Ressort Betrag Bezeichnung
2022 R016H450O BMF - BM für Finanzen 11.243,51 Covid-19 Wirtschaftshilfe

Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform