Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-03-16 |
Anmeldungsfrist |
2024-04-22 |
Text |
Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt mit 16.03.2024 ein., |
Bekannt gemacht am 2024-03-19
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-04-12
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2025-03-11
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 22% |
Text |
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 22.04.2024 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. |
Bekannt gemacht am 2025-04-07
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt. |
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