Masseverwalterstellvertreter |
Rechtsanwälte GmbH ScherbaumSeebacher |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-11-26 |
Anmeldungsfrist |
2022-01-06 |
Text |
Wichtiger Hinweis:, Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten:, Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2 Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die/der Richter/in oder die/der Rechtspfleger/in, die/der Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet., Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten., Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis., |
Bekannt gemacht am 2021-11-26
Text |
Der Termin am 20.01.2022 wird dahin berichtigt, dass die Uhrzeit wie folgt lautet: 10 Uhr 10, Zi 227/II Stock |
Bekannt gemacht am 2021-12-16
Text |
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. |
Bekannt gemacht am 2021-12-17
Text |
Berichtigung Die Berichtstagsatzung wird auf den 20.12.2021, 9 Uhr, v o r v e r l e g t . Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Die Prüfungstagsatzung findet am 20.1.2022, 10 Uhr 10, Zi 227/II, statt. |
Bekannt gemacht am 2021-12-20
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2022-01-05
Text |
Die Tagsatzung vom 20.1.2022 wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Die Tagsatzung vom 24.2.2022 wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 17.1.2022, 10 Uhr, bzw 20.2.2022, 10 Uhr einlangend beim IV, bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2022-02-28
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2023-01-05
Text |
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist der Insolvenzverwalterin eine Mailadresse bis spätestens 07.02.2023, 10:00 Uhr, einlangend bei der Insolvenzverwalterin, bekanntzugeben. |
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