Name: | Schweinester KG Hausbetreuung & Reinigung |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Kommanditgesellschaft |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 03 Mai 2000 (vor 25 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 193908i |
Geschäftszweig: | Hausbesorger und Hauswart, Reinigungen |
Adresse: | Rissberg 32, 6372 Oberndorf |
Postleitzahl: | 6372 |
Stadt: | Oberndorf in Tirol |
Bundesland: | Tyrol (state) |
Historische Namen
Namen Schweinester KEG Hausbetreuung & Reinigung
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Andreas Obermoser | UnbeschränktHaftenderGesellschafter | 2023-09-20 | 1971-07-05 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Helmut Schweinester | Kommanditist | 2000-05-03 | 1940-05-24 |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
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Lizenz gültig | 21877247 | 2011-07-14 | Anbieten von Hausmeistertätigkeiten als persönliche Dienste bestehend aus der Beaufsichtigung des ordnungsgemäßen Zustandes von Liegenschaften, der Pflege von Außenanlagen durch Durchführung einfacher Gartenarbeiten (wie Mähen von Böschungen und Rasenflächen, Bewässern von Grünflächen, Vertikutieren, Mulchen, maschinelles Zerkleinern von Stauden- und Strauchabfällen), die keine Kerntätigkeiten des reglementierten Gewerbes der Gärtner betreffen, Schneeräumung, Durchführung einfacher Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an der Liegenschaft (wie Reparatur und Errichtung von Maschendrahtzäunen unter Ausschluss jeglicher statisch relevanten Tätigkeit, Auswechseln kaputter Glühbirnen, Ölen von Türen, Verfugungsarbeiten mit Silikon und Acryl im Sanitär- und Fensterbereich, Abdichten von Fenstern und Türen), die keine Kerntätigkeiten reglementierter Gewerbe betreffen, Mitteilungen bzw. Beschwerden der Eigentümer und Mieter an die Hausverwaltung (Auftraggeber) weiterleiten sowie Botengänge |
Lizenz gültig | 21877254 | 2011-07-14 | Reinigungsgewerbe umfassend Tätigkeiten, wie sie Hausbesorger zu verrichten haben (Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern, ausgenommen Kellerabteile, Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, und die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen) sowie die Reinigung in Wohnungen nach Art der Hausfrau/des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Fußboden des betreffenden Raumes aus ohne Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann) unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte |
Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform