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Schweinester KG Hausbetreuung & Reinigung

Firmen Daten

Name: Schweinester KG Hausbetreuung & Reinigung
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Kommanditgesellschaft
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 03 Mai 2000 (vor 25 Jahren)
Firmenbuchnummer: 193908i
Geschäftszweig: Hausbesorger und Hauswart, Reinigungen
Adresse: Rissberg 32, 6372 Oberndorf
Postleitzahl: 6372
Stadt: Oberndorf in Tirol
Bundesland: Tyrol (state)

Historische Namen

Namen Schweinester KEG Hausbetreuung & Reinigung

UnbeschränktHaftenderGesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Andreas Obermoser UnbeschränktHaftenderGesellschafter 2023-09-20 1971-07-05

Kommanditist

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Helmut Schweinester Kommanditist 2000-05-03 1940-05-24

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 21877247 2011-07-14 Anbieten von Hausmeistertätigkeiten als persönliche Dienste bestehend aus der Beaufsichtigung des ordnungsgemäßen Zustandes von Liegenschaften, der Pflege von Außenanlagen durch Durchführung einfacher Gartenarbeiten (wie Mähen von Böschungen und Rasenflächen, Bewässern von Grünflächen, Vertikutieren, Mulchen, maschinelles Zerkleinern von Stauden- und Strauchabfällen), die keine Kerntätigkeiten des reglementierten Gewerbes der Gärtner betreffen, Schneeräumung, Durchführung einfacher Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an der Liegenschaft (wie Reparatur und Errichtung von Maschendrahtzäunen unter Ausschluss jeglicher statisch relevanten Tätigkeit, Auswechseln kaputter Glühbirnen, Ölen von Türen, Verfugungsarbeiten mit Silikon und Acryl im Sanitär- und Fensterbereich, Abdichten von Fenstern und Türen), die keine Kerntätigkeiten reglementierter Gewerbe betreffen, Mitteilungen bzw. Beschwerden der Eigentümer und Mieter an die Hausverwaltung (Auftraggeber) weiterleiten sowie Botengänge
Lizenz gültig 21877254 2011-07-14 Reinigungsgewerbe umfassend Tätigkeiten, wie sie Hausbesorger zu verrichten haben (Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern, ausgenommen Kellerabteile, Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, und die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen) sowie die Reinigung in Wohnungen nach Art der Hausfrau/des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Fußboden des betreffenden Raumes aus ohne Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann) unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte

Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform