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1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 50.684,89 wird gemäß § 138 IO eingeleitet., 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalter Mag. Markus Weixlbaumer, MBA, Rechtsanwalt in Steyr, beauftragt., 3. Die Entlohnung des Insolvenzverwalters Mag. Markus Weixlbaumer, MBA, Rechtsanwalt in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 11, für die Nachtragsverteilung wird mit EUR 6.000,00 (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 1.000,00) bestimmt und der Insolvenzverwalter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen., 4. Die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände wird mit insgesamt brutto EUR 600,-- bestimmt und wird der Insolvenzverwalter angewiesen, dem AKV EUR 45,-- (darin 20 % USt von EUR 7,50), dem KSV von 1870 EUR 381,-- (darin 20 % USt von EUR 63,50), dem ÖVC EUR 129,-- (darin 20 % USt von EUR 21,50) und der ISA EUR 45,-- (darin 20 % USt von EUR 7,50) zu überweisen., 5. Die gerichtliche Pauschalgebühr beträgt EUR 750,--., 6. Der vom Insolvenzverwalter am 24.01.2024 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 45/17 s - 70, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 2,582498 % verteilt., |
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