Name: | Baumeister Lahofer GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 29 Sep. 2000 (vor 25 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 200145g |
Stammkapital: | 35000 EUR |
Vertretungsbefugnis: | Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis. |
Adresse: | Industriestraße 7, 2120 Wolkersdorf |
Kontaktangaben
Website www.baumeister-lahofer.at
E-Mail lahofer.bau@aon.at
Fax +43 2245 343131
Telefon +43 2245 34310
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||
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LG Korneuburg | 32 S 17/22w | Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | 2022-07-13 | HAMPEL Georg Mag. | |||||||||||||||||||||
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Beiordnung | Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2 3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 5. Finanzprokuratur; 1010 Wien, Singerstraße 17-19 |
Bekannt gemacht am 2022-09-01
Unternehmen | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2022-10-07
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 7 % Barquote bis 25.10.2022, weitere 7 % innerhalb eines Jahres ab rechtskräftiger Annahme des Sanierungsplanes und die restlichen 6 % binnen 2 Jahren ab rechtskräftiger Annahme des Sanierungsplanes. Nur für den Fall der Auszahlung einer beantragten Förderung durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH bis 6.10.2024 erhalten die Insolvenzgläubiger die Unterstützungsleistung der COFAG (Verlustersatz I und II) jeweils bis zu einer Quote von weiteren 10 % ihrer Forderung, eine darüber hinaus ausbezahlter Unterstützungsbetrag durch die COFAG wird gleichzeitig zwischen den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin aufgeteilt ("Superquote"). Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote bis längstens 25.10.2022 beim Insolvenzverwalter festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2022-10-19
Text | Treuhänder: Mag. Georg Hampel, RA, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 07, Top 09 |
Sanierungsplanbestätigung | Der am 06.10.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht. |
Bekannt gemacht am 2022-11-07
Aufhebung | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 06.10.2024 |
Masseverwalterstellvertreter | REISCH Ulla Mag.Dr. |
Beginn der Wirkungen der Eröffnung | 2025-02-21 |
Anmeldungsfrist | 2025-03-20 |
Text | Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)., Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet., , Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt., |
Bekannt gemacht am 2025-04-04
Unternehmen | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Ing. Claus Lahofer | Geschäftsführer | 2000-09-29 | 1967-11-21 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Lahofer Bau-Gesellschaft m.b.H. | Gesellschafter | 2000-09-29 | Keine Daten |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Mag. Georg HAMPEL | Masseverwalter | 2025-02-21 | Keine Daten |
Mag.Dr. Ulla REISCH | Masseverwalter | 2025-02-21 | Keine Daten |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
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Lizenz gültig | 13346478 | 2000-10-18 | Betonwarenerzeugergewerbe (§ 103 Abs.1 lit.b Z.3 GewO 1973) |
Lizenz gültig | 13346492 | 2000-10-18 | Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Handel mit Baustoffen |
Lizenz gültig | 13346508 | 2000-10-18 | Baumeistergewerbe gemäß § 157 der GewO 1973 |
Jahr | Kennziffer des Unternehmensregisters | Ressort | Betrag | Bezeichnung |
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2021 | R012L375C | BMF - BM für Finanzen | 30.000,00 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
2022 | R012L375C | BMF - BM für Finanzen | 237.557,61 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
2023 | R012L375C | BMF - BM für Finanzen | 974.671,82 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform