Masseverwalterstellvertreter |
Mag. Wilhelm LACKNER Rechtsanwalt |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2020-08-21 |
Anmeldungsfrist |
2020-10-26 |
Text |
ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet., |
Bekannt gemacht am 2020-08-26
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2020-09-16
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2020-10-27
Text |
Die für den 09.11.2020 anberaumten Tagsatzungen finden am Landesgericht Eisenstadt in der Amtsbücherei 2. Stock Zimmer 2.113 statt. Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht absolute Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Gesichtsschilder sind nicht gestattet. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle. |
Bekannt gemacht am 2020-11-10
Text |
Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. Der Akt liegt auf Kalender August 2021. |
Bekannt gemacht am 2021-02-05
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2021-06-30
Text |
Der Masseverwalter hat zu ON 21 einen Bericht erstattet. Der nächste Bericht ist für Ende Oktober angekündigt. |
Bekannt gemacht am 2021-07-01
Text |
Zum besonderen Masseverwalter zur Prüfung der Forderung der Schuldnerin gegen die SVM Profisport GmbH wurde Dr. Helmut Platzgummer, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Salztorgasse 2, bestellt. |
Bekannt gemacht am 2021-07-05
Text |
Der hg Beschluss vom 01.07.2021 wird infolge eines Irrtumes der Richterin berichtigt wie folgt: Zum besonderen Masseverwalter zur Prüfung der Forderung der Gläubigerin SVM Profisport GmbH wurde Dr. Helmut Platzgummer, RA in 1010 Wien, Salztorgasse 2, bestellt. Beschluss vom 05.07.2021 |
Bekannt gemacht am 2021-07-15
Text |
Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Allfällige pandemiebedingte Änderung der Maskentragepflicht werden fristgerecht in der Insolvenzdatei kundgemacht werden. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle. |
Bekannt gemacht am 2021-08-04
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2021-09-16
Text |
Aufgrund der 8. Novelle zur 2.COVID-19-Öffnungsverordnung vom 13.09.2021, BGBl II 394/2021 besteht für die Tagsatzung vom 11.10.2021 permanente FFP2-Masken-Tragepflicht. Die FFP2-Masken sind mitzubringen. |
Bekannt gemacht am 2022-07-20
Text |
Forderungsabklärungen stehen noch aus und sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten, um allenfalls neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit potentiellen weiteren Forderungen der Schuldnerin zu erlangen. Der nächste Bericht wird im Dezember 2022 erstattet werden und ist der Akt mit Jänner 2023 kalendiert. |
Bekannt gemacht am 2024-09-25
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 10% |
Text |
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 26.10.2020 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. |
Bekannt gemacht am 2024-10-14
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die weitere Betreibung der schuldnerischen Forderungen gegen die Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG, die SVM Profisport GmbH sowie die SV-Mattersburg Gastronomiebetriebs GmbH bestellt. Mit der Rechtskraft der Aufhebung wird das Nachtragsverteilungsverfahren gem. § 138 IO eingeleitet und der Insolvenzverwalter und sein Stellvertreter neuerlich in ihr Amt einberufen. |
Bekannt gemacht am 2024-12-10
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Text |
Die ausgeschüttete Quote beträgt 12,20758%. |
Bekannt gemacht am 2024-12-27
Text |
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 139 IO (nach Vollzug der Schlussverteilung) mit Beschluss vom 10.12.2024. Die Aufhebung ist seit 25.12.2024 rechtskräftig. |
|