Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-04-27 |
Anmeldungsfrist |
2021-06-15 |
Text |
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden, sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Jeder Verfahrensbeteiligte, der zur Teilnahme an dieser nichtöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist, wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich., Die Gläubiger werden aufgefordert, bei der Forderungsanmeldung eine E-Mailadresse anzugeben. Gläubiger, die dies unterlassen, werden keinen Link für die Teilnahme an der Videokonferenz erhalten und daher an der Tagsatzung nicht teilnehmen können. Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGEND ampfohlen, dass sich die Gläubiger zur gesicherten Teilnahme an der Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen., |
Bekannt gemacht am 2021-05-11
Rekurs |
Gegen den Beschluss vom 26.04.2021 (ON 2) ist ein Rekurs eingelangt. |
Bekannt gemacht am 2021-06-17
Text |
Dem Rekurs wurde nicht Folge gegeben. |
Bekannt gemacht am 2021-06-29
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2) Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 3) Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 4) Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40 Bauteil 4 5) Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17-19 6) Sparkasse NÖ Mitte West AG, 3100 St. Pölten, Domgasse 5 7) Raiffeisenbank Region St. Pölten eGen, 3100 St. Pölten, Europaplatz 7 |
Bekannt gemacht am 2021-07-21
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2021-08-09
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2021-08-24
Rekurs |
Gegen den Beschluss vom 09.08.2021 (Schließung des Unternehmens) ist ein Rekurs eingelangt. |
Bekannt gemacht am 2021-09-01
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2021-10-11
Text |
Dem Rekurs gegen den Beschluss vom 09.08.2021 (Schließung des Unternehmens) wurde Folge gegeben. |
Bekannt gemacht am 2022-02-04
Text |
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden, sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Jeder Verfahrensbeteiligte, der zur Teilnahme an dieser nichtöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist, wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich. Die Gläubiger werden aufgefordert, eine E-Mailadresse anzugeben. Gläubiger, die dies unterlassen, werden keinen Link für die Teilnahme an der Videokonferenz erhalten und daher an der Tagsatzung nicht teilnehmen können. Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGEND empfohlen, dass sich die Gläubiger zur gesicherten Teilnahme an der Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen. |
Bekannt gemacht am 2022-03-03
Text |
Die Nachträgliche Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung ist NICHT abberaumt, sondern findet am 8.3.2022, 9.00 Uhr, im Saal 216 statt. |
Bekannt gemacht am 2022-05-03
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde nicht angenommen. |
Bekannt gemacht am 2022-11-16
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde nicht angenommen. |
Bekannt gemacht am 2022-11-29
Rekurs |
Gegen Beschluss vom 10.11.2022 (Der Sanierungsplan wurde nicht angenommen - bekanntgemacht am 16.11.2022) ist ein Rekurs eingelangt. |
Bekannt gemacht am 2023-05-17
Text |
I. Der Rekurs wird, soweit er sich gegen die unter Punkt 1) des angefochtenen Beschlusses getroffene Stimmrechts-entscheidung richtet, zurückgewiesen. Der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteigt EUR 30.000. Der ordentliche Revisionsrekurs ist zulässig. II. Dem Rekurs wird, soweit er sich gegen die unter Punkt 2) des angefochtenen Beschlusses getroffene Feststellung des Abstimmungsergebnisses richtet, nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. |
Bekannt gemacht am 2023-12-11
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 100 % |
Bekannt gemacht am 2024-01-16
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-01-18
Aufhebung |
Der Konkurs wird mit Zustimmung aller Gläubiger aufgehoben. |
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