Anmeldungsfrist |
2005-12-27 |
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Telephonauskünfte ausschließlich beim Masseverwalter, |
Bekannt gemacht am 2006-01-31
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Besondere Mitteilung: Ab 1. Februar 2006 können telefonische Anfragen betreffend die Forderungsanmeldungen beim Handelsgericht Wien unter der Telefonnummer: 01/51528 DW 757 gestellt werden. |
Bekannt gemacht am 2006-03-31
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Betrifft: Hotline beim Handelsgericht Die Hotline 01/51528-757 wird mit 1. April 2006 eingestellt. |
Bekannt gemacht am 2006-04-20
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Hinweis für Konkursgläubiger: In Luxemburg findet derzeit die Liquidation der zwei bezughabenden SICAVs 1.) AMIS FUNDS zur Zahl: Liquidation n° 4245/05 und 2.) TOP TEN MULTIFONDS zur Zahl: Liquidation n° 4246/05 statt. Zur Liquidatorin bestellt wurde: Yvette Hamilius Avocat à la cour 2 rue du Nord/rue du Palais de Justice L-2229 Luxembourg Das Liquidationsergebnis wird in Luxemburg verteilt. |
Bekannt gemacht am 2005-11-08
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Hotline-FMA: Inland 0800-24 99 00 Ausland 0043/1/217 88 AMIS-Hotline der Masseverwalter: (0043) (0)664/86 021 50 |
Bekannt gemacht am 2005-11-11
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1. Im Konkurs über das Vermögen der Firma AMIS Financial Consulting AG (AFC) wird die Schließung folgender Unternehmensbereiche durch den Masseverwalter Dr.Kurt Freyler, Rechtsanwalt, Seilerstätte 5, 1010 Wien, bewilligt: 1.1. Fondsmanagement 1.2. Vorstandssekretariat 1.3. Compliance 2. Der Unternehmensbereich "Investmentservice" wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2005-11-17
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1. Im Konkurs über das Vermögen der Firma AMIS Financial Consulting AG (AFC) wird hinsichtlich des Unternehmensbereiches "Investmentservice" die Schließung folgender Unternehmensteilbereiche durch den Masseverwalter Dr.Kurt Freyler, Rechtsanwalt, Seilerstätte 5, 1010 Wien, bewilligt: 1.1. "AMIS Brooker Center (ABC)" 1.2. "Kundenservice" 2. Der Unternehmensteilbereich "Ostkundenabrechnung" wird fortgeführt. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. AKV 2. KSV 3. Finanzprokuratur gemäss § 88 KO. |
Bekannt gemacht am 2005-11-29
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Im Konkurs über das Vermögen der AMIS Financial Consulting AG (AFC) wird hinsichtlich des Unternehmensbereiches "Ostkundenabrechnung" die Schließung des Unternehmensteilbereiches "Ostkundenabrechnung" durch den Masseverwalter Dr. Kurt Freyler, Rechtsanwalt, Seilerstätte 5, 1010 Wien bewilligt. Sohin ist das gesamte Unternehmen geschlossen. |
Bekannt gemacht am 2005-12-27
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Besondere Mitteilung: Aus Platzmangel findet die Prüfungs- und Berichtstagsatzung nicht im Justizzentrum Wien-Mitte, sonderen im J U S T I Z P A L A S T, 1016 Wien, Schmerlingplatz 11 (" bei den Löwen"), Festsaal Zimmer 2056, 2. Stock, statt. |
Bekannt gemacht am 2006-01-10
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Besondere Mitteilung Der Masseverwalter gibt bekannt: Aus- und Absonderungsansprüche von Anlegern können n i c h t erfüllt werden, weil sich keine Anlegergelder bzw. Finanzanlagen in der Masse befinden. |
Bekannt gemacht am 2006-01-12
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In der Ersten Prüfungs- und Berichtstagsatzung am 11. Jänner 2006 hat das Gericht die Erstreckung der Tagsatzung auf Freitag, den 27. Jänner 2006, 12.00 Uhr, im J U S T I Z P A L A S T, 1016 Wien, Schmerlingplatz 11 ("bei den Löwen), Festsaal Zimmer 2056, 2. Stock, beschlossen. |
Bekannt gemacht am 2006-05-29
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Nachstehender ergänzenden Hinweis der luxemburgischen Liquidatoren Yvette Hamilius, Jacques Delvaux und Hans-Jürgen Salbach vertreten durch Dr.Karl Hochhaltinger, Rechtsanwalt in Wien werden für die Konkursgläubiger bekanntgegeben: "Die SICAV-Anteile sind nicht wertlos - beide SICAVs verfügen über sichergestellte Assets von über EUR 60 Mio. Darüberhinaus prüfen die Liquidatoren die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Derzeit laufen keine Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen. Anmeldeformulare werden zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Entsprechende Kundmachungen bezüglich Forderungsanmeldungen werden erfolgen. Derzeit wird der Datenbestand geprüft und einer Auswertung zugeführt. Die Verteilung des Liquidationserlöses wird von Luxemburg aus erfolgen." |
Bekannt gemacht am 2006-11-27
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Hinweis zu den SICAVs in Luxemburg: Die luxemburgischen Liquidatoren haben zu den SICAVs "Amis Funds" und "Top Ten Multifonds" eine Website eingerichtet. Sie lautet: www.amisttm.lu |
Bekannt gemacht am 2007-03-28
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Beschluss: Die Frist gemäss § 110 Abs.4 KO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderung einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger auf den 30.11.2007 verlängert. |
Bekannt gemacht am 2007-09-24
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B e s c h l u s s: Die Frist gemäß § 110 Abs.4 KO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderung einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger auf den 30. April 2008 verlängert. |
Bekannt gemacht am 2007-10-09
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Verhandlungsgegenstand: 1. Prozeßfinanzierung durch die Gläubiger: a. Kostenvorschuß für notwendige Gutachten zur Klagsvorbereitung b. Kosten der ersten Instanz der Verfahren. Hiebei handelt es sich um allfällige Verfahren gegen . BDO Auxilia Treuhand GmbH . Top Ten Multifund SICAV in Luxemburg . AMIS FUNDS SICAV in Luxemburg . allfällige Franchise- und Vertriebspartner . diverse kleiner Schuldner Die Kosten zu a. und b. werden vorsichtig mit zumindest EUR 1,200.000,00 geschätzt. Hiezu ist noch festzuhalten, daß sehr viele der Verfahren in Deutschland und Luxemburg zu führen wären und in Luxemburg kein Kostenersatz stattfindet. 2. Befriedigungstauglichkeit der Forderungen: Sollten die Verfahren erfolgreich geführt werden können, werden diese allenfalls eingehenden Beträge nach Rückerstattung der Kostenvorschüsse auf Grund des Massestandes nur zur (teilweisen) Befriedigung der Masseforderungen dienen. Mit einem Überschüß für die Konkursgläubiger ist nicht zu rechnen. Zur Nachricht: Zur Beschlußfähigkeit einer nach Abhaltung der Prüfungstagsatzung stattfindenden Gläubigerversammlung ist die Anwesenheit von wenigstens zwei Konkursgläubigern erforderlich, deren stimmberechtigte Forderung den vierten Teil der Konkursforderungen erreichen. Zu Beschlüssen und zu Anträgen nach § 87 Abs.2 sowie nach § 88 Abs. 1 und 3 bedarf es der absoluten Mehrheit der Stimmen, die nach dem Betrag der Forderungen zu berechnen ist. Sofern in der Konkursordnung nichts anders bestimmt ist, sind nur die Stimmen der bei der Gläubigerversammlung erschienenen Konkursgläubiger zu zählen. Mit Ausnahme von Anträgen (Abs.) kann in eigener Sache niemand mitstimmen (§ 92 KO). Zur Teilnahme an den Abstimmungen berechtigen die festgestellten Konkursforderungen. Inwieweit ein Stimmrecht für Forderungen zu gewähren ist, die noch nicht geprüft, die bestritten oder bedingt sind, entscheidet nach vorläufiger Prüfung und Einvernehmung der Parteien das Konkursgericht. Das gleiche gilt von Forderungen der Absonderungsgläubiger und der Gläubiger einer Handelsgesellschaft im Konkurse eines persönlich haftenden Gesellschafters. Das Stimmrecht wird nur für den Teil der Forderungen gewährt, der voraussichtlich durch die anderweitige Geltendmachung nicht gedeckt ist. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist unzulässig, doch kann die Entscheidung auf Antrag abgeändert werden (§ 93 KO). Konkursgläubigern, die erst nach der Konkurseröffnung die Forderung durch Abtretung erworben haben, gebührt kein Stimmrecht, es sei denn, daß sie die Forderung auf Grund eines vor der Konkurseröffnung eingegangenen Verpflichtungsverhältnisses übernommen haben (§ 94 KO). |
Bekannt gemacht am 2008-03-13
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Die Frist gemäss § 110 Abs.4 KO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderung einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger auf den 30. NOVEMBER 2008 verlängert. |
Bekannt gemacht am 2008-10-28
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Die Frist gemäß § 110 Abs.4 KO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderung einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger auf den 31.10.2009 verlängert. |
Bekannt gemacht am 2009-10-14
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Die Frist gemäss § 110 Abs. 4 KO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderung einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger auf den 2. November 2010 verlängert. |
Bekannt gemacht am 2010-10-01
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Die Frist gemäß § 110 Abs. 4 KO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderungen einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger auf den 30. November 2011 verlängert. |
Bekannt gemacht am 2011-09-22
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Die Frist gemäß § 110 Abs.4 IO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderung einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger auf den 30. November 2012 verlängert. |
Bekannt gemacht am 2013-04-15
Masseverwalter |
Dr. Kurt Freyler |
Bekannt gemacht am 2013-11-27
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2022-02-02
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 0,275487% |
Bekannt gemacht am 2022-04-20
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Infolge Verhinderung des Insolvenzverwalters wird die Schlussrechungs- und Verteilungstagsatzung verlegt. |
Bekannt gemacht am 2022-05-18
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Der Insolvenzverwalter Dr. Kurt Freyler, Rechtsanwalt, Schottengasse 3/Stg. VI/Tür 18, 1010 Wien, wird enthoben. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt: |
Masseverwalter |
FREIMÜLLER Georg Dr. |
Bekannt gemacht am 2022-05-20
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Die für den 08.06.2022 anberaumte Schlussrechnungs- und Verteilungstagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt. |
Bekannt gemacht am 2022-07-12
Text |
Achtung! Änderung der Kontaktdaten des Masserverwalters: |
Masseverwalter |
FREIMÜLLER Georg Dr. |
Bekannt gemacht am 2022-07-20
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
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