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1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 8.180,57 wird gemäß § 138 IO eingeleitet., 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalter Dr. Norbert Mooseder, Rechtsanwalt in Steyr, beauftragt., 3. Die Entlohnung des Insolvenzverwalters Dr. Norbert Mooseder, Rechtsanwalt in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 1, für die Nachtragsverteilung werden mit EUR 438,91 (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 73,15) bestimmt und der Insolvenzverwalter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen., 4. Die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände wird mit insgesamt brutto EUR 43,89 bestimmt und der Insolvenzverwalter angewiesen, dem AKV EUR 7,13, dem KSV v. 1870 EUR 22,50, dem ÖVC EUR 10,97 und der ISA EUR 3,29 zu überweisen., 5. Der vom Insolvenzverwalter am 05.04.2023 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 41/09 s - 140, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 0,08 % verteilt., |
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