Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-04-21 |
Anmeldungsfrist |
2022-05-25 |
Text |
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten., Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen., |
Bekannt gemacht am 2022-06-09
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2022-08-03
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 09.09.2022 beim Insolvenzverwalter festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2022-09-22
Sanierungsplanbestätigung |
Dem am 09.09.2022 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
Bekannt gemacht am 2022-10-06
Text |
Die Schuldnerin hat vor Rechtskraft der Versagung der Bestätigung des bisherigen Sanierungsplans, mithin rechtzeitig einen neuen zulässigen Sanierungsplanvorschlag eingebracht. Wesentlicher Inhalt: Insolvenzgläubiger erhalten 20% zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. |
Bekannt gemacht am 2022-11-17
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 21.12.2022 beim Insolvenzverwalter festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2022-12-07
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-01-04
Sanierungsplanbestätigung |
Dem am 16.11.2022 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
Bekannt gemacht am 2023-02-06
Text |
Der Beschluss vom 01.01.2023 über die Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans ist rechtskräftig. |
Bekannt gemacht am 2024-02-05
Text |
Der Insolvenzverwalter hat einen Verteilungsentwurf nach § 47 Abs 2 IO vorgelegt. Demnach erhalten nur Massegläubiger nach Maßgabe des § 46 IO Befriedigung. |
Bekannt gemacht am 2024-02-15
Aufhebung |
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2024-03-06
Text |
Der Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig. |
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