Name: | ESCADA Logistik GmbH in Liqu. |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Gelöscht |
Gelöscht am: | 05 Okt. 2023 |
Firmenbuchnummer: | 240451f |
Adresse: | Kammer 35, 4981, Reichersberg |
Postleitzahl: | 4981 |
Stadt: | Reichersberg |
Bundesland: | Upper Austria |
Historische Namen
Namen ESCADA Logistik GmbH
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||||||||||
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LG Ried im Innkreis | 17 S 9/21m | Konkursverfahren | 2021-06-24 | Sabine WINTERSBERGER | |||||||||||||||||||||||||||||
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Unternehmen | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2021-09-20
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2023-05-11
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: voraussichtliche Quote von 25,722455 % |
Bekannt gemacht am 2023-06-22
Schlussverteilung | Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Quote: 25,722455 % |
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2023-07-31
Schlussverteilung | Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Quote: 25,956283 % |
Bekannt gemacht am 2024-02-29
Text | 1) Gemäß § 138 Abs. 2 IO wird hinsichtlich nachgenannten Vermögens ein Nachtragsverteilungsverfahren eingeleitet und Dr. Sabine Wintersberger, Rechtsanwältin, Friedrich-Thurner-Straße 9, 4910 Ried im Innkreis, wieder als Insolvenzverwalterin eingesetzt: Zur nachträglichen Verteilung gelangen EUR 17.926,30 2) Der von der Insolvenzverwalterin vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf vom 20.02.2024 (ON 75) mit einer Quote von 1,536479 % ( unter Berücksichtigung der Bagatellgrenze gem. § 138 Abs. 4 IO) wird genehmigt. 3) Die Entlohnung der Insolvenzverwalterin wird mit EUR 480,00 (darin enthalten EUR 80,00 USt) bestimmt und der Insolvenzverwalterin die Ermächtigung erteilt, diesen Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Nachtragsverteilungsmasse zu entnehmen. 4) Die Belohnung der Gläubigerschutzverbände wird gesamt in Höhe von EUR 48,00 (darin enthalten EUR 8,00 USt) bestimmt. Diese Belohnung ist aufzuteilen im Verhältnis laut ursprünglichen Beschluss ON 68. 5) Die gerichtliche (nachträgliche) Pauschalgebühr wird mit EUR 60,00 festgesetzt und der Insolvenzverwalterin zur Bezahlung aufgetragen. |
Bekannt gemacht am 2024-04-11
Text | I. Die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens wird wieder aufgehoben. II. Die Insolvenzverwalterin wird ihres Amtes enthoben. |
Jahr | Kennziffer des Unternehmensregisters | Ressort | Betrag | Bezeichnung |
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2021 | R020M676F | BMF - BM für Finanzen | 143.925,31 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform