Anmeldungsfrist |
2012-12-04 |
Text |
Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO., , Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2012-10-16
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Text |
Die Schließung des Unternehmens der Schuldnerin wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2012-12-19
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: - Alpenländischer Kreditorenverband, 4020 Linz, Humboldtstraße 39, - Kreditschutzverband von 1870, 4020 Linz, Mozartstraße 11, - Insolvenschutzverband für Arbeitnehmer(Innen), 4020 Linz, Volksgartenstraße 40, - Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, |
Bekannt gemacht am 2013-01-08
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2023-09-07
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 11,98 % |
Bekannt gemacht am 2023-10-18
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2023-11-24
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
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