Anmeldungsfrist |
2017-01-03 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen., Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird., Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2016-11-17
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2016-11-22
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2017-01-12
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2017-06-20
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband Landstraße 76 4020 Linz 2.) KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 Mozartstraße 11 4020 Linz 3.) INSOLVENZSCHUTZVERBAND FÜR ARBEITNEHMER(INNEN) Volksgartenstraße 40 4020 Linz 4.) CREDITREFORM - Österreichischer Verband Creditreform Muthgasse 36-40, Bauteil 4 1190 Wien 5.) Rechtsanwalt Dr. Johannes Dieter von Langen Tassilostraße 14 D-82396 Pähl am Ammersee vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Norbert Mooseder, Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz |
Bekannt gemacht am 2019-01-28
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-03-23
Text |
1. Mag. Dr. Johannes M. Mühllechner, LL.M. wird seines Amtes als Insolvenzverwalter enthoben, weil dieser verstorben ist. 2. Mag. Dr. Martin Hengstschläger, LL.M., MBL, MBA wird zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. |
Masseverwalter |
HENGSTSCHLÄGER Martin Mag.Dr. LL.M., MBL, MBA |
Bekannt gemacht am 2023-05-05
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2023-08-09
Text |
neue Zwischenverteilungsquote: 43 % |
Bekannt gemacht am 2023-08-22
Text |
Zwischenverteilungsentwurf wird genehmigt, die Abschlagsquote für Insolvenzgläubiger beträgt 43 % |
Bekannt gemacht am 2025-05-20
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die Schlussverteilungsquote für die Insolvenzgläubiger beträgt 2,7 %. |
Text |
Die Tagsatzung vom 06.06.2025, 08.40 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 03.06.2025 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2025-06-06
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Quote für Insolvenzgläubiger 2,7 % |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2025-07-04
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt nach Verteilungsbeschluss ca. 2,9 %. |
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