Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-10-28 |
Anmeldungsfrist |
2023-11-28 |
Text |
Sanierungsplanvorschlag:, Die Insolvenzgläubiger erhalten 30 % ihrer Forderungen binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans., |
Sanierungsverwalter |
ORTNER Herbert Mag. |
Bekannt gemacht am 2024-01-12
Text |
Der Sanierungsplanvorschlag wurde wie folgt verbessert: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20%, zahlbar in zwei Teilraten zu jeweils 10%; die erste Rate zahlbar am 15.04.2024, die Folgerate von 10% binnen einen Jahres ab Annahme des Sanierungsplans mit Terminverlust bei Nichtzahlung einer Rate und Wiederaufleben, beides nach eingeschriebener Mahnung und 14 tägiger Nachfrist. |
Bekannt gemacht am 2023-11-07
Text |
Das Sanierungsplanverfahren mit Eigenverwaltung wird geändert auf Sanierungsplanverfahren ohne Eigenverwaltung Die für 9.11.2023 anberaumte Tagsatzung (Gläubigerversammlung) entfällt. |
Masseverwalter |
ORTNER Herbert Mag. |
Bekannt gemacht am 2023-11-28
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Die für 12.12.2023 anberaumte Tagsastzung findet nur als Prüfungstagsatzung (nicht als Berichtstagsatzung) statt. |
Bekannt gemacht am 2024-01-16
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Änderung des Sanierungsplanvorschlages: 1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20%, zahlbar in zwei Teilraten zu jeweils 10%; die erste Rate zahlbar am 15.04.2024, die Folgerate von 10% binnen einen Jahres ab Annahme des Sanierungsplans mit Terminverlust bei Nichtzahlung einer Rate und Wiederaufleben, beides nach eingeschriebener Mahnung und 14 tägiger Nachfrist. 2.) Für den Fall der erfolgreichen Anfechtung der mit Abtretungsvereinbarung vom 10.7.2023 abgetretenen Rechnung Nr. 2023/02 an die Schindler Ventures GmbH über brutto EUR 30.600,-- vom 10.7.2023 sowie deren Einlangen, ist der daraus sich ergebende Erlös, abzüglich sämtlicher Kosten, Abgaben und Gebühren, als Superquote an die Gläubiger auszuschütten und unterwirft sich die Schuldnerin bis zur Erfüllung des Sanierungsplans der Überwachung durch den bisherigen Insolvenzverwalter als Treuhänder der Insolvenzgläubiger und übergibt an den Treuhänder gemäß § 157 i IO unwiderruflich den Anfechtungsanspruch gegenüber der Finanzbehörde sowie einen sich allenfalls daraus ergebenden Erlös. Die Schuldnerin verpflichtget sich, alle Erklärungen zugunsten des Treuhänders abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Durchsetzung des übergebenen Anspruchs ermöglicht bzw.erleichtert wird. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 16.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Sein wesentlicher Inhalt lautet: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20 %, und zwar zahlbar in zwei Teilraten zu jeweils 10%; die erste Rate zahlbar am 15.04.2024, die Folgerate von 10% binnen einen Jahres ab Annahme des Sanierungsplans mit Terminverlust bei Nichtzahlung einer Rate und Wiederaufleben, beides nach eingeschriebener Mahnung und 14 tägiger Nachfrist. 2.) Für den Fall der erfolgreichen Anfechtung der mit Abtretungsvereinbarung vom 10.7.2023 abgetretenen Rechnung Nr. 2023/02 an die Schindler Ventures GmbH über brutto EUR 30.600,-- vom 10.7.2023 sowie deren Einlangen, ist der daraus sich ergebende Erlös, abzüglich sämtlicher Kosten, Abgaben und Gebühren, als Superquote an die Gläubiger auszuschütten und unterwirft sich die Schuldnerin bis zur Erfüllung des Sanierungsplans der Überwachung durch den bisherigen Insolvenzverwalter als Treuhänder der Insolvenzgläubiger und übergibt an den Treuhänder gemäß § 157 i IO unwiderruflich den Anfechtungsanspruch gegenüber der Finanzbehörde sowie einen sich allenfalls daraus ergebenden Erlös. Die Schuldnerin verpflichtget sich, alle Erklärungen zugunsten des Treuhänders abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Durchsetzung des übergebenen Anspruchs ermöglicht bzw.erleichtert wird. Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20%, zahlbar in zwei Teilraten zu jeweils 10%; die erste Rate zahlbar am 15.04.2024, die Folgerate von 10% binnen einen Jahres ab Annahme des Sanierungsplans mit Terminverlust bei Nichtzahlung einer Rate und Wiederaufleben, beides nach eingeschriebener Mahnung und 14 tägiger Nachfrist. 2.) Für den Fall der erfolgreichen Anfechtung der mit Abtretungsvereinbarung vom 10.7.2023 abgetretenen Rechnung Nr. 2023/02 an die Schindler Ventures GmbH über brutto EUR 30.600,-- vom 10.7.2023 sowie deren Einlangen, ist der daraus sich ergebende Erlös, abzüglich sämtlicher Kosten, Abgaben und Gebühren, als Superquote an die Gläubiger auszuschütten und unterwirft sich die Schuldnerin bis zur Erfüllung des Sanierungsplans der Überwachung durch den bisherigen Insolvenzverwalter als Treuhänder der Insolvenzgläubiger und übergibt an den Treuhänder gemäß § 157 i IO unwiderruflich den Anfechtungsanspruch gegenüber der Finanzbehörde sowie einen sich allenfalls daraus ergebenden Erlös. Die Schuldnerin verpflichtget sich, alle Erklärungen zugunsten des Treuhänders abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Durchsetzung des übergebenen Anspruchs ermöglicht bzw.erleichtert wird. |
Bekannt gemacht am 2024-02-12
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 16.01.2025 |
Bekannt gemacht am 2025-02-03
Text |
Die Überwachung durch den Treuhänder Mag. Herbert Ortner, Rechtsanwalt, Grieskai 44, 8020 Graz, wird gemäß § 157i Abs. 2 IO vorläufig bis zum 31.7.2025 erstreckt. |
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