Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-04-27 |
Anmeldungsfrist |
2023-06-13 |
Text |
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2023-05-03
Text |
Für allgemeine Informationen steht die Webseite: www.snwlaw.at/tfp-kinderwunsch-wien zur Verfügung. Für Einzelauskünfte wird ersucht sich per E-Mail unter der Adresse tfp-kinderwunsch-wien@snwlaw.at zu wenden. |
Bekannt gemacht am 2023-05-26
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: "Pflege", "Patientenadministration und Patientenservice" sowie "Gynäkologie" |
Text |
Um die weitere Einlagerung und den Erhalt der Gewebebank für alle Patienten und Patientinnen der Schuldnerin zu sichern, hat der Masseverwalter aufgrund des erfolgenden Transports derselben folgende Kooperationspartner für die Übernahme der beim schuldnerischen Unternehmen befindlichen Entnahmen/ Proben der Patienten und Patientinnen gefunden: - Kinderwunschzentrum Privatklinik Goldenes Kreuz, Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, telefonisch unter +43 1 40 111-5400 sowie per E-Mail unter kinderwunschzentrum@goldenes-kreuz.at erreichbar; und - TFP Kinderwunsch GmbH, Traunufer Arkade 1, 4600 Wels, telefonisch unter +43 7242 224466 sowie per E:ail unter wels@tfp-fertility.com erreichbar. Der Transfer sämtlicher in der TFP Kinderwunschklinik Wien, Hadikgasse 82, 1140 Wien, befindlichen Entnahmen/ Proben erfolgt beginnend mit 12.06.2023. Bis zum 07.06.2023 ist die Abholung aus der TFP Kinderwunschklinik Wien, Hadikgasse 82, 1140 Wien, möglich. Die Abholung Ihrer Proben bei den Kooperationspartnern ist ab dem 03.07.2023 möglich. Sie erhalten hierzu auch noch parallel eine gesonderte postalische Verständigung. |
Bekannt gemacht am 2023-06-26
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2025-03-31
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 69,26 % |
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