Masseverwalterstellvertreter |
Mag. Elisabeth HUBER Rechtsanwältin |
Anmeldungsfrist |
2015-10-27 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen., Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird., Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2015-11-10
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2015-12-18
Text |
Die Sanierungsplantagsatzug wurde ohne Abstimmung verlegt auf 15.01.2016, 10:00 Uhr, Saal 522/5. Stock. In dieser Tagsatzung wird über folgenden verbesserten Sanierungsplan abgestimmt: 2. 2a) Die unbesicherten Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt: 10 % innerhalb von 8 Tagen ab Annahme, nicht vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das dafür nötige Erfordernis bis 31.01.2016 beim Masseverwalter erlegt werden muss - dies bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplanes; weitere je 5 % innerhalb von 12 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. 2b) Hinsichtlich der je 5 %igen Quote, fällig innerhalb von 12 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes muss bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplanes bis 31.01.2016 je eine unbedingte auf erste Anforderung fällige Bankgarantie einer bonitätsmäßig unbedenklichen österreichischen Bank, im jeweils dafür erforderlichen Ausmaß, mit einer Laufzeit je ein Monat über das Fälligkeitsdatum der jeweiligen Quote hinausgehend, beim Masseverwalter erlegt werden. Diese Bankgarantien dienen jeweils für die Absicherung der angebotenen Quote; berechtigt aus der Bankgarantie sind der (ehemalige) Masseverwalter und seine Stellvertreterin. Der Masseverwalter und seine Stellvertreterin sind als Treuhänder der Gläubiger und der Schuldnerin berechtigt, die jeweilige Bankgarantie im eigenen Namen zu ziehen und die Quote an die Gläubiger zu verteilen, wenn die fällige Quote trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht bezahlt wird. 2c) Zusätzlich zu den Erfordernissen gemäß 2a) und 2b) muss zur Absicherung der Anlaufkosten des Treuhänders zwecks Einziehung möglicher Ansprüche gegen Prüfer, Gesellschafter, Geschäftsführer beziehungsweise Vorstände ein zusätzlicher Betrag von EUR 50.000,00 bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplanes bis 31.01.2016 beim Masseverwalter erlegt werden. 2d) Die Schuldnerin tritt ihre möglichen Ansprüche gegen Prüfer, Gesellschafter, Geschäftsführer beziehungsweise Vorstände an einen Treuhänder gemäß § 157i IO ab. Sich daraus ergebende mögliche Erlöse werden als zusätzliche Quote zu den angebotenen 20 % gemäß Punkt 2a. des angebotenen Sanierungsplanes ausgeschüttet (Superquote). 2e) Bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplanes müssen mit Stichtag 31.01.2016 sämtliche fälligen Bewirtschaftungskosten der Plantagen in Costa Rica sowie sämtliche Masseforderungen der Schuldnerin bedient beziehungsweise beim Masseverwalter sichergestellt sein, darunter auch sämtliche Verfahrenskosten. |
Bekannt gemacht am 2016-01-15
Text |
Gemäß § 167 Abs. 3 IO wird das gegenständliche Sanierungsverfahren umbenannt in Konkursverfahren, - da der Schuldner seinen Sanierungsplanantrag zurückgezogen hat. |
Bekannt gemacht am 2016-10-04
Text |
Die Tagsatzung zur Verhandlung über die Verteilung des Erlöses aus der Sondermasse nämlich der mit Absonderungsrechten belasteter Verwertungserlös aus dem Verkauf der Beisitzgesellschafter der Schuldnerin in Höhe von EUR 1.364.000,-- wird für den 15.11.2016, 10.00 Uhr, Saal 522/V. Stock anberaumt. |
Bekannt gemacht am 2024-06-03
Text |
Insolvenzverwalter Dr. Gerhard Rothner wird seines Amtes enthoben. Begründung: Dr. Rothner ist als Rechtsanwalt emeritiert. |
|