Masseverwalterstellvertreter |
WAGNER Michael Mag. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-03-23 |
Anmeldungsfrist |
2024-05-27 |
Text |
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO), |
Bekannt gemacht am 2024-06-10
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-12-20
Text |
Zivilverfahren sind anhängig und Forderungen werden betrieben. Der Akt ist kalendiert mit Jahresende 2025. |
Bekannt gemacht am 2025-01-27
Text |
Gem. § 119 Abs 5 IO werden nachstehende Vermögenswerte aus der Masse ausgeschieden und der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen, nämlich: Anlagevermögen im Mietobjekt 1230 Wien, Perfektastraße 84/2, nämlich 2 Lagerschränke, 2 Schreibtische, 1 Akten- und Ordnerregal, 1 Aktenschrank, 1 Paletten-Schwerlastregal, 1 Server und 1 Kärcher. |
Bekannt gemacht am 2025-02-11
Text |
Der Ausscheidungsbeschluß vom 27.01.2025 ist rechtskräftig. Zivil- und Exekutionsverfahren sind noch abzuführen und ist der Akt mit Jahresende 2025 kalendiert. |
Bekannt gemacht am 2025-07-23
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 2% |
Text |
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 27.05.2024 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. |
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