Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-12-14 |
Anmeldungsfrist |
2024-02-08 |
Text |
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2024-01-15
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Projektmanagement |
Bekannt gemacht am 2024-02-22
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-04-19
Text |
Der Sanierungsplanantrag der Schuldnerin wird zurückgewiesen. Die Sanierungsplan- und Schlussrechnungstagsatzung am 25.4.2024, 11.45 Uhr, Zi 1712 entfällt. |
Bekannt gemacht am 2024-04-22
Text |
Die Schuldnerin hat den SP-Antrag zurückgezogen. |
Bekannt gemacht am 2024-04-23
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien 2. Alpenländischer Kreditorenverband, Schleifmühlgasse 2/2, 1040 Wien 3. Österreichischer Verband Creditreform, Muthgasse 36 - 40, Bauteil 4, 1190 Wien 4. Sparkasse Niederösterreich Mitte West AG, Domgasse 5, 3100 St. Pölten 5. HYPO Oberösterreich Landesbank AG, Landstraße 38, 4010 Linz |
Bekannt gemacht am 2024-05-21
Text |
ACHTUNG! Berichtigung der Bekanntmachung vom 14.5.2024: Die Meistbotsverteilungstagsatzung findet am 4.6.2024 und nicht am 28.5.2024 statt. |
Bekannt gemacht am 2024-06-17
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
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