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COLINDO Immobilien GmbH

Firmen Daten

Name: COLINDO Immobilien GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 02 Feb. 2006 (vor 19 Jahren)
Firmenbuchnummer: 274518d
Stammkapital: 35000 EUR
Geschäftszweig: Immobilienverwaltung, Immobilienhandel, Immobilienmakler
Vertretungsbefugnis: Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Adresse: APP Steuerberatung GmbH, Schenkenstraße 4/6. Stock, 1010 Wien
Postleitzahl: 1010
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 5 S 232/23m Konkursverfahren 2023-12-13 WEBER-WILFERT Romana Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2023-12-14
Anmeldungsfrist 2024-02-08
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2024-01-15

Unternehmen Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Projektmanagement

Bekannt gemacht am 2024-02-22

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.

Bekannt gemacht am 2024-04-19

Text Der Sanierungsplanantrag der Schuldnerin wird zurückgewiesen. Die Sanierungsplan- und Schlussrechnungstagsatzung am 25.4.2024, 11.45 Uhr, Zi 1712 entfällt.

Bekannt gemacht am 2024-04-22

Text Die Schuldnerin hat den SP-Antrag zurückgezogen.

Bekannt gemacht am 2024-04-23

Beiordnung Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien 2. Alpenländischer Kreditorenverband, Schleifmühlgasse 2/2, 1040 Wien 3. Österreichischer Verband Creditreform, Muthgasse 36 - 40, Bauteil 4, 1190 Wien 4. Sparkasse Niederösterreich Mitte West AG, Domgasse 5, 3100 St. Pölten 5. HYPO Oberösterreich Landesbank AG, Landstraße 38, 4010 Linz

Bekannt gemacht am 2024-05-21

Text ACHTUNG! Berichtigung der Bekanntmachung vom 14.5.2024: Die Meistbotsverteilungstagsatzung findet am 4.6.2024 und nicht am 28.5.2024 statt.

Bekannt gemacht am 2024-06-17

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Bekannt gemacht am 2025-04-15

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 10.04.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 1. Die bevorrechteten Forderungen werden durch den Sanierungsplan nicht berührt und nach dem ihnen gesetzlich zustehenden Prioritätsrecht voll befriedigt. 2. Alle sonstigen Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt -eine Barquote von 9 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes; -weitere 11 % binnnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Sofern durch die Verwertung des übergebenen Vermögens im Rahmen der Treuhandschaft (siehe Punkt 7) nach Abdeckung der Quote von 20% eine Treuhandmasse verbleibt, so ist diese darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote an die Gläubiger auszubezahlen. 3. Sämtliche sonstige Insolvenzgläubiger verzichten auf ihre, die in Punkt 2 festgesetzte Quote übersteigenden Ansprüche und sind verpflichtet, der Schuldnerin gegen volle Bezahlung der in Punkt 2 festgesetzten Quote sämtliche von ihr akzeptierten Wechsel oder sonstigen Schuldurkunden im Original auszufolgen. 4. Bei Wechselforderungen erfolgt die Auszahlung der in Punkt 2 festgesetzten Quote gegen Rückstellung der Originalwechsel. Wenn die Originalwechsel noch die Unterschrift Dritter wechselrechtlich dem Gläubiger verpflichteter Personen tragen, entfällt die Rückstellung, jedoch ist auf diesen Originalwechseln ersichtlich zu machen, dass durch die Bezahlung der Quote der wechselrechtliche Anspruch gegen die Schuldnerin zur Gänze beglichen ist. 5. Die in Punkt 2 festgesetzte Quote, die auf die von der Schuldnerin bestrittenen Forderungen entfällt, wird durch gerichtlichen Erlag am Tag der Fälligkeit der einzelnen Quoten sichergestellt. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Anspruch nicht innerhalb der vom Gericht festgesetzten Frist geltend gemacht wird. 6. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubiger werden, abgesehen der sich aus § 149 IO ergebenden Eingriffe, durch diesen Sanierungsplan nicht berührt. 7. Treuhandschaft: Mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes übergibt die Schuldnerin gem. § 157i IO ihr Vermögen an die bisherige Insolvenzverwalterin RA Dr. Romana Weber-Wilfert als Treuhänderin. 8. Von der Vermögensübergabe gem. § 157i IO ist nachstehendes Vermögen erfasst: . Liegenschaften: EZ 1899/ KG 01658 Hirschstetten/ Genochplatz 1-Top 94, 1220 Wien (Wohnung) . Beteiligungen: . Colindo London LTd -Colindo London Ltd hält 53000 Aktien an der MFP Trading Ltd . Annenstraße 29 GmbH & Co KG . Forderungen: . Tivoligasse 47 Immobilien GmbH & CO KG - EUR 381.097,29 nach Aufrechnung (Forderung: EUR 478.076,72; Verbindlichkeit: EUR 96.979,43) . 38 achtunddreißig GmbH - EUR 1.027.141, 98 . HOENO Immobilien GmbH - EUR 97.039,27 . Colindo London LTd . Wohn3 Real Estate GmbH - EUR 106.647,64 . Peter Dimeg - EUR 300.000,00 . Josef Surböck - EUR 3.743.088,25, wobei diese Forderung auf die Sachhaftung mit der Liegenschaft EZ 2185 / KG 01008 Margarethen (Castelligasse) begrenzt ist. Zur Verwertung dieser Liegenschaft wird die Verwertungsvollmacht zur Veräußerung der Liegenschaft EZ 2185 / KG 01008 Margarethen (Castelligasse) an die Treuhänderin übergeben. . Etwaige Steuerguthaben . Guthaben am Insolvenzanderkonto . Qlindo Token (Anzahl: 16.280.000) . Kunstwerke laut eingeholtem Gutachten 9. Klarstellend festgehalten wird, dass es sich hier im Wesentlichen um das gesamte werthaltige Vermögen der Schuldnerin handelt (Liquidationssanierungsplan). 10. Die laufenden Kosten werden durch Erträge aus der Verwertung des übergebenen Vermögens finanziert. Der Treuhänderin wird ein Sockelbetrag in Höhe des verbleibenden Guthabens am Insolvenzanderkonto bei Abschluss des Sanierungsplanes als Kostendepot übertragen. 11. Die Entlohnung der Treuhänderin bemisst sich nach § 157k IO, wobei klarstellend festgehalten wird, dass in Zusammenhang mit der Entlohnung bei Verwertung einer Sondermasse § 82d IO zur Anwendung kommt. 12. Der Erlös aus der Verwertung des übertragenen Vermögens (abzüglich sämtlicher diesbezüglicher Kosten und Steuern) ist zur Gänze an die Gläubiger zu verteilen, auch wenn sich daraus eine Quote über die angebotene Quote von 20% ergibt. Der darüber hinaus erzielte Betrag wird den Gläubigern im Rahmen einer Superquote ausgeschüttet. 13. Die Übergabe des Vermögens erfolgt mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans. 14. Die Schuldnerin erklärt bereits jetzt ihre Zustimmung zu einer Verlängerung der Treuhandschaft im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu erteilen und auf erste Anforderung der Treuhänderin entsprechende schriftliche Zustimmungserklärungen beizubringen bzw. vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans an die Treuhänderin auszuhändigen. 15. Die Schuldnerin erklärt, sofern bei Ende der Treuhandschaft noch übergebenes Vermögen gemäß Punkt 8 vorhanden - und noch nicht verwertet ist - an diesem Vermögen zeitgerecht vor Beendigung der Treuhandschaft ein Pfandrecht zugunsten der Gläubiger einzuräumen.

Bekannt gemacht am 2025-05-06

Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 10.04.2027

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Josef Surböck Geschäftsführer 2006-02-02 1967-12-13
Peter Dimeg Geschäftsführer 2016-03-14 1977-08-06

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Josef Surböck Gesellschafter 2019-02-09 1967-12-13
Peter Dimeg Gesellschafter 2019-02-09 1977-08-06

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 26603568 2009-09-11 Handelsgewerbe und Handelsagenten
Lizenz gültig 27934487 2015-08-12 Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienmakler

Datum der letzten Aktualisierung: 07 Juni 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform