Geschäftszweig: |
1. die Beteiligung, Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung von und an anderen Unternehmen im weitesten Sinn, sohin ins- besondere als Gesellschafter an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, sei es als im Firmenbuch aufscheinender Gesellschafter oder als stiller Ge- sellschafter, sohin in allen gesetzlich möglichen und erlaub- ten Rechtsformen; 2. die Verwaltung der im Punkt 1. angeführten Beteiligungen; 3. die Verpachtung von Unternehmen; 4. der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung, insbesondere die Vermietung und Verpachtung, von Liegenschaften und liegenschaftsähnlichen Rechten, wie etwa Baurechten und Superädifikaten; 5. der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Kapitalver- mögen. |