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Der Nachtragsverteilungsentwurf des hiemit wiederbestellten Insolvenzverwalters Dr. Christian Kleinszig vom 26. 9. 2014 (ON 55) wird insolvenzgerichtlich genehmigt., Auf die Insolvenzgläubiger entfällt nunmehr eine weitere Quote von rund 0,097879 %., |
Bekannt gemacht am 2025-01-03
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Gemäß § 138 Abs 2 IO wird über den Betrag von EUR 11.425,00 ein Nachtragsverteilungsverfahren eingeleitet und der Nachtragsverteilungsentwurf des hiemit wiederbestellten Insolvenzverwalters Dr. Christian Kleinszig vom 18.12.2024 (ON 61) insolvenzgerichtlich genehmigt. Die Insolvenzgläubiger, auf deren Forderung ein Betrag von unter EUR 10,00 fallen würde, werden nicht berücksichtigt. Auf die übrigen Insolvenzgläubiger entfällt eine Quote von rund 0,732897 %. |
Bekannt gemacht am 2025-02-07
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1. Das Nachtragsverteilungsverfahren ist abgeschlossen. 2. Der Insolvenzverwalter wird seines Amtes enthoben. |
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