Name: | Handte Umwelttechnik GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Gelöscht |
Gelöscht am: | 27 Juni 2014 |
Firmenbuchnummer: | 286636z |
Adresse: | Tour-Andersson-Straße 6, 2353, Guntramsdorf |
Postleitzahl: | 2353 |
Stadt: | Neu-Guntramsdorf |
Bundesland: | Lower Austria |
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||
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LG Wiener Neustadt | 11 S 91/12m | Konkursverfahren | 2022-05-18 | Keine Daten | |||||||||
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Text | BESCHLUSS Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters vom 29.04.2022 wird mangels Widerspruches der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Die Pauschalgebühr, der Entlohnungsanspruch des Masseverwalters, die Belohnungsansprüche der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände werden wie im Antrag vom 29.04.2022 ( ON 45 ) ausgewiesen, bestimmt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. |
Bekannt gemacht am 2024-03-19
Text | Die Masseverwalterin hat am 07.03.2024 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von Eur 4.177,74 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte sie einen Nachtragsverteilungsentwurf gem § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als Eur 10,00 erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von 0,63 %. In den Verteilungsentwurf kann binnen 14 Tagen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-04-12
Text | BESCHLUSS Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters wird mangels Widerspruches der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. |
Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform