Name: | Hackl Container Abfallbehandlungs GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Gelöscht |
Eintragungsdatum: | 05 Apr. 2007 (vor 18 Jahren) |
Gelöscht am: | 21 März 2025 |
Firmenbuchnummer: | 291680t |
Stammkapital: | 35000 EUR |
Geschäftszweig: | Abfallwirtschaft |
Vertretungsbefugnis: | Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis bestimmt. |
Adresse: | Hutweide 1, 7041, Wulkaprodersdorf |
Postleitzahl: | 7041 |
Stadt: | Antau |
Bundesland: | Burgenland |
Kontaktangaben
Instagram https://www.instagram.com/vorreiter_in_nachhaltigkeit/
Facebook https://www.facebook.com/Hackl-Vorreiter-in-Nachhaltigkeit-223252271021321
LinkedIn https://www.linkedin.com/in/oswald-m-a-hackl-985a6573/
Website http://www.hackl-container.at
E-Mail office@hackl-container.at
Fax +43 2687 480204
Telefon +43 2687 48020
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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LG Eisenstadt | 26 S 62/22b | Konkursverfahren | 2022-07-14 | WAGNER Michael Mag. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Text | Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 29.08.2022 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 29.08.2022 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 29.08.2022 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 29.08.2022 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 29.08.2022 zugestellt. |
Bekannt gemacht am 2022-08-29
Unternehmen | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2022-10-10
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text | Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. |
Sanierungsplan | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 3.) Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt: 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis für diese Teilquote sowie allfällige Masseforderungen und Verfahrenskosten bei sonstigem Versagen der Bestätigung des Sanierungsplanes bis 30.11.2022 beim Masseverwalter zu erlegen ist. Die Ausschüttung erfolgt durch den Masseverwalter. Als weitere Bestätigungsvoraussetzung gem. § 152 Abs 1 Zi 3 IO wird eine Bestätigung der BKS Bank AG vereinbart, dass diese mit der Bestätigung des angenommenen Sanierungsplanes einverstanden ist. Die Bestätigung der BKS Bank AG muss bis 30.11.2022 beim Masseverwalter schriftlich oder per E-Mail eingegangen sein. Darunter weitere je 5% innerhalb von 8, 16 und 24 Monate, jeweilsab Annahme des Sanierungsplanes. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2022-11-25
Unternehmen | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2022-12-16
Text | Der Masseverwalter wurde angewiesen das schuldnerische Vermögen zu verwerten und das Verfahren zum Abschluss zu bringen. |
Sanierungsplanbestätigung | Dem am 10.10.2022 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
Bekannt gemacht am 2024-09-20
Schlussverteilung | Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Text | Die ausgeschüttete Quote beträgt 0,97217%. |
Bekannt gemacht am 2024-07-30
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 0,5 %. |
Text | Zur Gläubigerversammlung werden Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs-, Entscheidungs- und Abstimmungsvollmacht verfügen. |
Bekannt gemacht am 2024-08-26
Schlussverteilung | Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text | Gemäß § 119 Abs 5 IO werden nachstehende Vermögenswerte aus der Masse ausgeschieden und der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen, nämlich: Forderung der Schuldnerin gegen die COFAG auf Gewährung und Leistung eines Fixkostenzuschusses 800T in Höhe von EUR 304.457,96. |
Bekannt gemacht am 2024-10-08
Text | Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 139 IO (nach Vollzug der Schlussverteilung) mit Beschluss vom 20.09.2024. Die Aufhebung ist seit 05.10.2024 rechtskräftig. |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Ing.Mag. Oswald Matthias Andreas Hackl | Geschäftsführer | 2007-04-05 | 1972-10-01 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Ing.Mag. Oswald Matthias Andreas Hackl | Gesellschafter | 2007-04-05 | 1972-10-01 |
Oswald Hackl | Gesellschafter | 2007-04-05 | 1952-02-29 |
Gertrude Hackl | Gesellschafter | 2007-04-05 | 1953-03-13 |
Christiane Hackl | Gesellschafter | 2007-04-05 | 1974-01-26 |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
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Lizenz gültig | 10092231 | 2007-05-30 | Handelsgewerbe |
Lizenz gültig | 10114643 | 2012-05-23 | Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit schweren Lkw) mit 1 Kraftfahrzeug des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt |
Lizenz gültig | 32879117 | 2020-07-31 | Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern |
Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform