Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-12-16 |
Anmeldungsfrist |
2022-02-03 |
Text |
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at ein dafür vorgesehenes Formular. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und werden nicht bearbeitet., , Mit Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 25,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5 I b GGG), widrigenfalls ein Mehrbetrag von EUR 23,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen., , Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Z 6 IO)., , Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen., |
Bekannt gemacht am 2021-12-17
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2022-01-20
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2022-01-26
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2 3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Müthgasse 36-40, Bauteil 4 4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 |
Bekannt gemacht am 2022-06-20
Masseverwalter |
KORENJAK Ilse Mag.Dr. |
Bekannt gemacht am 2023-08-14
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einem Guthaben von EUR 197.554,86. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 10.08.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 37 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 37 % Barquote fällig binnen drei Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. |
Bekannt gemacht am 2023-09-06
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 29.11.2023 |
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