Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-02-15 |
Anmeldungsfrist |
2023-03-21 |
Text |
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen., |
Unternehmen |
Das Unternehmen bleibt geschlossen. |
Bekannt gemacht am 2023-03-31
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1, 8011 Graz 2.) Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14 - 16, 8010 Graz 3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen Hans-Resel-Gasse 8 - 14, 8020 Graz 4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform 1190 Wien , Muthgasse 36-40 , Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2025-03-31
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Nach dem vorliegenden Verteilungsentwurf können die Insolvenzgläubiger mit ca. 2,17 % ihrer Forderungen bedient werden. |
|
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-12-23 |
Anmeldungsfrist |
2022-02-12 |
Text |
Wichtiger Hinweis:, Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten:, Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2 Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die/der Richter/in oder die/der Rechtspfleger/in, die/der Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet., Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten., Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis., |
Bekannt gemacht am 2022-01-05
Text |
Die Tagsatzung vom 24.2.2022 wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Die Tagsatzung vom 3.3.2022 wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 20.2.2022, 10 Uhr bzw 1.3.2022 einlangend beim IV, bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2022-02-24
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2022-03-03
Text |
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 14.3.2022 , 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1, 8011 Graz 2.) Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14 - 16, 8010 Graz 3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen Hans-Resel-Gasse 8 - 14, 8020 Graz 4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform 1190 Wien , Muthgasse 36-40 , Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2022-03-10
Text |
Berichtigung Die Sanierungsplan-, besondere Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung wird erstreckt. Landesgericht für ZRS Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz |
Bekannt gemacht am 2022-03-17
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, 5 % in Form einer Barquote, 5 % zahlbar bis 31.12.2022, 5 % zahlbar bis 31.7.2023 und 5 % zahlbar bis 28.2.2024. |
Bekannt gemacht am 2022-04-11
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 17.03.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, 5 % in Form einer Barquote binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans auszuschütten durch den Insolvenzverwalter, 5 % zahlbar bis 31.12.2022, 5 % zahlbar bis 31.7.2023 und 5 % zahlbar bis 28.2.2024. |
Bekannt gemacht am 2022-04-25
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 28.02.2024 |
|