Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-03-11 |
Anmeldungsfrist |
2022-04-27 |
Text |
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten., Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen., |
Bekannt gemacht am 2024-03-13
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einer Quote von 9,424945 % |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-04-15
Text |
Der Beschluss über die Genehmigung der Verwaltungsschlussrechnung sowie des Verteilungsentwurfes ist rechtskräftig. |
Bekannt gemacht am 2022-03-21
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2022-04-08
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2 3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 |
Bekannt gemacht am 2022-04-13
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2022-05-11
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2024-03-01
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Quote 9,424945 % |
Bekannt gemacht am 2024-07-17
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
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