Anmeldungsfrist |
2017-01-09 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen., Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird., Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2016-11-11
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2017-03-22
Text |
Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes und des Zahlungsplanvorschlages zu ON 17: 1.) Die Konkursgläubiger erhalten eine 1, 67 %ige Quote, zahlbar binnen 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes, wobei die erste Rate von 0,334 % beginnt mit 01.05.2017, und die weiteren Raten jeweils am 01.05. der Folgejahre fällig sind. 2.) Der Gemeinschuldner bietet an, das nach Ablauf der 5-jährigen Frist vorhandene Versicherungsguthaben an die Gläubiger quotenmäßig zusätzlich zum angebotenen Zahlungsplan auszubezahlen. Die Verteilungsquote beträgt bei Annahme zirka 7,2 % und die fiktive Quote bei Liquidation zirka 8,8 %. |
Bekannt gemacht am 2017-05-03
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2017-05-29
Aufhebung |
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 24.04.2024 |
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