Name: | Cityclean GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 23 Sep. 2008 (vor 17 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 315799k |
Stammkapital: | 35000 EUR |
Vertretungsbefugnis: | Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Gesamtprokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen. |
Adresse: | Mohsgasse 3/2, 1030 Wien |
Postleitzahl: | 1030 |
Stadt: | Vienna |
Bundesland: | Vienna |
Kontaktangaben
Website http://www.city-clean.at
E-Mail office@city-clean.at
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Zlatan Petrovic | Geschäftsführer | 2008-09-23 | 1974-03-01 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Zlatan Petrovic | Gesellschafter | 2008-09-23 | 1974-03-01 |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
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Lizenz gültig | 24884242 | 2008-09-30 | Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk) |
Lizenz gültig | 25360721 | 2008-09-30 | Reinigungsgewerbe, umfassend Tätigkeiten, wie sie Hausbesorger zu verrichten haben, Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern (ausgenommen Kellerabteile), Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, und die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen, sowie die Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Boden aus bzw. durch Inanspruchnahme von Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann, soweit diese Tätigkeiten keine Sicherheitsvorkehrungen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzG - AschG - in der jeweils geltenden Fassung erfordert) unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte, sowie in untergeordnetem Umfang an Flächen bzw. Gebäudeteilen, die dem Reinigungsobjekt zugehören, die Durchführung von einfachen Hausbetreuungstätigkeiten bestehend in Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Funktionskontrolle derselben durch Ablesen der Temperatur und der Druckanzeige, Aufzugswarttätigkeiten, Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, Austausch von Sicherungselementen in laienbedienbaren Verteilerkästen, Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen, Sichtkontrolle von CO-Warnanlagen samt Austausch der Filter mit einfachen Handgriffen, Sichtkontrolle der Drucksteiganlagen, Entleeren und Wiederauffüllen von Unterflurhydranten, Sichtkontrolle der ungehinderten Benützbarkeit von Fluchtwegen, Ausgabe von Waschküchenschlüsseln und Waschmarken einschließlich Waschmarkenabrechnung, Sichtkontrolle von Spielplätzen sowie Spielgeräten und Müllbehältern, Gießen von Grünflächen, Rasenmähen und Schneeräumen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die reglementierten Gewerben insbesondere denen der Elektrotechnik, Gärtner, Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Mechatronikern für Elektromaschinenbau und Automatisierung und Schlosser vorbehaltenen sind |
Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform