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1. Der ehemalige Insolvenzverwalter Dr. Robert Klein, Rechtsanwalt, Spiegelgasse 10, 1010 Wien, wird zur Abwicklung der Nachtragsverteilung zur Ausübung seines Amtes als Insolvenzverwalter einberufen., , 2. Die Kosten des ehemaligen Insolvenzverwalters für die nachträgliche Verteilung werden mit EUR 384,08 (darin enthalten an 20 % USt EUR 64,01) bestimmt. Der ehemalige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Betrag von EUR 384,10 nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Nachtragsverteilungsmasse zu entnehmen., , 3. Der Verteilungsentwurf des ehemaligen Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung mit einer Quote von 1,526 % wird unter Berücksichtigung des § 128 Abs 4 IO genehmigt., |
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