Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-11-30 |
Anmeldungsfrist |
2025-01-07 |
Text |
Sanierungsplanvorschlag:, Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes., |
Bekannt gemacht am 2024-12-04
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Büroleitung, Ausschreibung und Bauleitung |
Bekannt gemacht am 2025-01-21
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2025-03-07
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft Pestalozzistraße 1/2, 8010 Graz 2.) Insolvenzschutzverband Steiermark Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz 3.) Kreditschutzverband von 1870 Kaiserfeldgasse 7, 8010 Graz 4.) Österreichischer Verband Creditreform Muthgasse 36-40, Bauteil 4, 1190 Wien |
Bekannt gemacht am 2025-07-02
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Gesamtquote, zahlbar wie folgt: i. Eine Teilquote von 5 % als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. ii. Eine Teilquote von 5 %, zahlbar binnen 12 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. iii. Eine Teilquote von 10 %, zahlbar binnen 24 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Die Schuldnerin übergibt mit Rechtskraft und Bestätigung des Sanierungsplans gemäß § 157g ff IO die Wohnung Top W 30 sowie den KFZ-Abstellplatz P35 und P 36 der EZ 517 KG 76177 Srejach der Treuhänderin, ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch MMag. Gerhard Schedlbauer. Eine allfällige Hyperocha aus dem Verkauf der Immobilie wird als Superquote bis zu dem Erreichen einer Gesamtquote von 40 % durch den Insolvenzverwalter an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet. Die Entlohnung der Treuhänderin richtet sich im Hinblick auf Verwertungsmaßnahmen nach § 157k IO. Zudem wird die Schuldnerin allfällige Erlöse aus der Betreibung von Ansprüchen jeder Art zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegen - E.V.E. Krottendorferstraße 46 GmbH, FN 513122t, aus dem Projekt Krottendorferstraße 46 - E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH, FN 368513g, aus dem Projekt Hotel Ariel (Zu- und Umbau/4Sterne Hotel bzw. Suitenanlage) - Seepark Georgibergstraße 18 GmbH, FN 481151a, für das Projekt Wohnanlage Seepark Georgibergstraße 18 - Sonnenpark Rudolfstraße 1 GmbH, FN 515750g, für das Projekt Wohnanlage Sonnenpark Rudolfstraße - E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH aus dem Projekt Pritschitzerweg in Pörtschach zur Verwertung als Superquote bis zum Erreichen einer Gesamtquote von 40 % den Insolvenzgläubigern ausgeschüttet. Zu diesem Zweck unterwirft sich die Schuldnerin zur Überwachung des Sanierungsplanes der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH vertreten durch MMag.Gerhard Schedlbauer als bloß überwachenden Treuhänder. Die Schuldnerin darf Verfügungen über die zuvor angeführten Ansprüche nur mit Zustimmung der Treuhänderin gemäß § 157b IO iVm § 171 und 172 IO treffen. Die Entlohnung der Treuhänderin im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit richtet sich nach dem § 157c IO. Der Treuhänderin wird ein Gläubigerbeirat bestehend aus - Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1/2, 8011 Graz, - Österreichischer Verband Creditreform 4, Muthgasse 36-40, 1190 Wien, - Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14-16, 8010 Graz, - Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz beigeordnet. Die Entlohnung des Gläubigerbeirats richtet sich nach § 87a IO. Dem Gläubigerbeirat obliegen soweit rechtlich und möglich und zulässig jene Aufgaben die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Gesamtquote, zahlbar wie folgt: i. Eine Teilquote von 5 % als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. ii. Eine Teilquote von 5 %, zahlbar binnen 12 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. iii. Eine Teilquote von 10 %, zahlbar binnen 24 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Die Schuldnerin übergibt mit Rechtskraft und Bestätigung des Sanierungsplans gemäß § 157g ff IO die Wohnung Top W 30 sowie den KFZ-Abstellplatz P35 und P 36 der EZ 517 KG 76177 Srejach der Treuhänderin, ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch MMag. Gerhard Schedlbauer. Eine allfällige Hyperocha aus dem Verkauf der Immobilie wird als Superquote bis zu dem Erreichen einer Gesamtquote von 40 % durch den Insolvenzverwalter an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet. Die Entlohnung der Treuhänderin richtet sich im Hinblick auf Verwertungsmaßnahmen nach § 157k IO. Zudem wird die Schuldnerin allfällige Erlöse aus der Betreibung von Ansprüchen jeder Art zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegen - E.V.E. Krottendorferstraße 46 GmbH, FN 513122t, aus dem Projekt Krottendorferstraße 46 - E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH, FN 368513g, aus dem Projekt Hotel Ariel (Zu- und Umbau/4Sterne Hotel bzw. Suitenanlage) - Seepark Georgibergstraße 18 GmbH, FN 481151a, für das Projekt Wohnanlage Seepark Georgibergstraße 18 - Sonnenpark Rudolfstraße 1 GmbH, FN 515750g, für das Projekt Wohnanlage Sonnenpark Rudolfstraße - E.V.E. Besitz und Beteiligungen GmbH aus dem Projekt Pritschitzerweg in Pörtschach zur Verwertung als Superquote bis zum Erreichen einer Gesamtquote von 40 % den Insolvenzgläubigern ausgeschüttet. Zu diesem Zweck unterwirft sich die Schuldnerin zur Überwachung des Sanierungsplanes der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH vertreten durch MMag.Gerhard Schedlbauer als bloß überwachenden Treuhänder. Die Schuldnerin darf Verfügungen über die zuvor angeführten Ansprüche nur mit Zustimmung der Treuhänderin gemäß § 157b IO iVm § 171 und 172 IO treffen. Die Entlohnung der Treuhänderin im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit richtet sich nach dem § 157c IO. Der Treuhänderin wird ein Gläubigerbeirat bestehend aus - Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1/2, 8011 Graz, - Österreichischer Verband Creditreform 4, Muthgasse 36-40, 1190 Wien, - Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14-16, 8010 Graz, - Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz beigeordnet. Die Entlohnung des Gläubigerbeirats richtet sich nach § 87a IO. Dem Gläubigerbeirat obliegen soweit rechtlich und möglich und zulässig jene Aufgaben die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen. |
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