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1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 4.687,24 wird gemäß § 138 IO eingeleitet., 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalterstellvertreter Dr. Norbert Mooseder, Rechtsanwalt in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 1, beauftragt., 3. Die Entlohnung des früheren Insolvenzverwalterstellvertreters Dr. Norbert Mooseder, Rechtsanwalt in Steyr, für die Nachtragsverteilung werden mit EUR 844,42 (hierin enthalten 20 % USt in Höhe von EUR 140,74) bestimmt und der frühere Insolvenzverwalterstellvertreter ermächtigt, diese nach Rechtskraft dieses Beschlusses der Masse zu entnehmen., 4. Die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände wird mit insgesamt brutto EUR 84,44 (darin 20 % USt in Höhe von EUR 14,07) bestimmt und der frühere Insolvenzverwalter angewiesen, dem AKV EUR 6,33 (darin 20 % USt von EUR 1,05), dem KSV von 1870 EUR 35,89 (darin 20 % USt von EUR 5,98), dem ÖVC EUR 35,89 (darin 20 % USt von EUR 5,89) und der ISA EUR 6,33 (darin 20 % USt von EUR 1,05) zu überweisen., 5. Der vom früheren Insolvenzverwalterstellvertreter am 16.02.2021 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 42/16 y - 40, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 0,498 % verteilt., |
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