Anmeldungsfrist |
2017-03-07 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen., Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird., Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2017-01-18
Unternehmen |
Das Unternehmen bleibt geschlossen. |
Bekannt gemacht am 2017-03-14
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2017-05-31
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2018-06-18
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Treuhänder: ASB Schuldnerberatung GmbH, Bockgasse 2b, 4020 Linz |
Bekannt gemacht am 2018-07-10
Aufhebung |
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet. Der Konkurs ist aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2023-08-07
Text |
Die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und die Erteilung der Restschuldbefreiung sind rechtskräftig. |
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