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CR-Grünflächenbetreuung GmbH

Firmen Daten

Name: CR-Grünflächenbetreuung GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Gelöscht
Eintragungsdatum: 14 Jan. 2010 (vor 15 Jahren)
Gelöscht am: 22 Feb. 2025
Firmenbuchnummer: 339962w
Stammkapital: 35000 EUR
Geschäftszweig: Gartengestaltung
Adresse: Schwarzenbachweg 4, 2320, Mannswörth
Postleitzahl: 2320
Stadt: Schwechat
Bundesland: Lower Austria

Historische Namen

Namen AR-Grünflächenbetreuung GmbH

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Korneuburg 36 S 47/24i Konkursverfahren 2024-03-08 REISCH Ulla Mag.Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2024-03-09
Anmeldungsfrist 2024-04-24
Text Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.,

Bekannt gemacht am 2024-05-10

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text Dem/Der Schuldner:in wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 22.05.2024 eingeräumt.

Bekannt gemacht am 2024-07-02

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Text Die Rückziehung des Sanierungsplanantrages durch die Schuldnerin dient zur Kenntnis.

Bekannt gemacht am 2024-07-05

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Bekannt gemacht am 2024-11-12

Text Das Gericht erwägt von der Abhaltung einer Schlussrechnungstagsatzung abzusehen; allfällige Einwände dagegen oder Bemängelungen der Schlussrechnung oder des Entlohnungsantrages oder des Masseverteilungsentwurfs sind binnen zwei Wochen zu erheben. Nach dem Masseverteilungsentwurf können nur die Masseforderungen nach § 47 Abs 2 Z 1 und 2 IO teilweise befriedigt werden; alle übrigen Alt- und Neumassegläubiger sowie alle Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote.

Bekannt gemacht am 2024-12-02

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Aufhebung Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.

Bekannt gemacht am 2024-12-27

Text Der Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig.
LG Korneuburg 36 S 43/21x Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2021-07-16 REISCH Ulla Mag.Dr.
Masseverwalterstellvertreter HAMPEL Georg Mag.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2021-07-17
Anmeldungsfrist 2021-08-25
Text Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen., E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht., In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten., Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituationempfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen., Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, ABl. Nr. L 257/73 vom 28. August 2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist., , , Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten., Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet., Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO)., Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen., Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.,

Bekannt gemacht am 2021-09-09

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.

Bekannt gemacht am 2021-10-20

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Als Besätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Fehlbetrages für Barquote sowie Masse- und Verfahrenskosten bis 30.11.2021 vereinbart.

Bekannt gemacht am 2021-11-30

Sanierungsplanbestätigung Der am 20.10.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.

Bekannt gemacht am 2022-01-11

Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 20.10.2023

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Dipl.Ing. Christian Redmann Geschäftsführer 2010-01-27 1962-12-20

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Dipl.Ing. Christian Redmann Gesellschafter 2019-10-15 1962-12-20

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 14738128 2010-01-19 Gärtner
Lizenz gültig 14738333 2010-01-19 Winterdienst (Schneeräumung und Sandstreuung) und Sommerdienst (Straßenkehrung, Straßenreinigung)

Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform