Zoek pictogram

ETB-Elektrotechnik GmbH

Firmen Daten

Name: ETB-Elektrotechnik GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Gelöscht
Gelöscht am: 08 Mai 2019
Firmenbuchnummer: 341079m
Adresse: Obere Grenzgasse 13, 2632, Grafenbach-St.Valentin
Postleitzahl: 2632
Stadt: Altendorf, Austria
Bundesland: Lower Austria

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Wiener Neustadt 11 S 32/17t Konkursverfahren 2022-03-23 Keine Daten
Text Beschluss, , Der Masseverwalter hat am 7.3.2022 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 2.131,11 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von ca. 0,6%., In den Verteilungsentwurf kann binnen 14 Tagen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.,

Bekannt gemacht am 2022-04-11

Text Beschluss Der Masseverwalter hat am 04.04.2022 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 462,39 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen geänderten Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von insgesamt rund 0,8 %. In den Verteilungsentwurf kann binnen 14 Tagen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.

Bekannt gemacht am 2022-05-04

Text BESCHLUSS Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters wird mangels Widerspruches der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen.

Datum der letzten Aktualisierung: 20 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform