Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-09-16 |
Anmeldungsfrist |
2023-10-31 |
Text |
Sanierungsplanvorschlag:, Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 %, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages., |
Bekannt gemacht am 2023-09-19
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2023-11-14
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, 8011 Graz, Pestalozzistraße 1/2 2.) Kreditschutzverband von 1870, 8010 Graz, Wielandgasse 14-16 3.) Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, 8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14 4.) Österr. Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2023-12-05
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Änderung des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40%, davon eine Barquote von 25%, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die weiteren 15 % binnen 1 Jahr nach Annahme des Sanierungsplans. Haftungserklärung gem § 156c Abs 1 iVm 156c Abs 3 IO von Tina Bonstingl, geboren am 08.09.1981: Tina Bonstingl, geboren am 08.09.1981, erklärt als Mitschuldnerin für die Erfüllung der 15%ige Restquote zur Vermeidung sonstiger Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen bis zu einem Betrag EUR 195.000,00 (in Worten: einhundertfünfundneunzigtausend) gem. § 156c IO zu haften. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 05.12.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Sein wesentlicher Inhalt lautet: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 40%, und zwar ist eine Barquote von 25% auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Saneriungsplans, sowie sind weitere 15% binnen 1 Jahr nach Annahme des Sanierungplans. Haftungserklärung gem § 156c Abs 1 iVm 156c Abs 3 IO von Tina Bonstingl, geboren am 08.09.1981: Tina Bonstingl, geboren am 08.09.1981, erklärt als Mitschuldnerin für die Erfüllung der 15%ige Restquote zur Vermeidung sonstiger Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen bis zu einem Betrag EUR 195.000,00 (in Worten: einhundertfünfundneunzigtausend) gem. § 156c IO zu haften. Das Konkursverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40%, davon eine Barquote von 25%, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die weiteren 15 % binnen 1 Jahr nach Annahme des Sanierungsplans. Haftungserklärung gem § 156c Abs 1 iVm 156c Abs 3 IO von Tina Bonstingl, geboren am 08.09.1981: Tina Bonstingl, geboren am 08.09.1981, erklärt als Mitschuldnerin für die Erfüllung der 15%ige Restquote zur Vermeidung sonstiger Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen bis zu einem Betrag EUR 195.000,00 (in Worten: einhundertfünfundneunzigtausend) gem. § 156c IO zu haften. |
Bekannt gemacht am 2023-12-21
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 05.12.2024 |
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