Text |
1. Gemäß § 138 Abs 2 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich des hervorgekommenen Vermögens im vermeintlichen Wert von EUR 758.000,00 eingeleitet und der seinerzeitige Insolvenzverwalter, Dr. Ulrich Suppan, neuerlich bestellt., 2. Der Insolvenzverwalter hat hinsichtlich des hevorgekommenen Vermögens die Verwertung vorzunehmen und einen Nachtragsverteilungsentwurf vorzulegen., |
Bekannt gemacht am 2017-08-17
Text |
Lt. Insolvenzverwalter Dr. Ulrich Suppan steht für eine Nachtragsverteilung kein weiteres Vermögen mehr zur Verfügung. |
|