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BINDER Baumaschinen-Installateur GmbH

Firmen Daten

Name: BINDER Baumaschinen-Installateur GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 02 März 2010 (vor 15 Jahren)
Firmenbuchnummer: 342138w
Stammkapital: 35000 EUR
Vertretungsbefugnis: Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Abweichende Vertretungsregelungen durch Gesellschafterbeschluss sind zulässig.
Adresse: Industriestraße 10, 7033 Pöttsching
Postleitzahl: 7033
Stadt: Pöttsching
Bundesland: Burgenland

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Eisenstadt 26 S 13/23y Konkursverfahren 2023-01-25 Christian SUPPER
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2023-01-26
Anmeldungsfrist 2023-04-10
Text Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.,

Bekannt gemacht am 2023-02-27

Unternehmen Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Baumaschinenverleih

Bekannt gemacht am 2023-04-03

Text Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 24.04.2023 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 24.04.2023 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 24.04.2023 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 24.04.2023 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 24.04.2023 zugestellt.

Bekannt gemacht am 2023-04-24

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text Der Schuldnerin wurde eine 14-tägige Frist zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages eingeräumt. Währenddessen darf das Unternehmen nicht verwertet werden. Beschluss vom 24.04.2023

Bekannt gemacht am 2023-05-03

Text Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

Bekannt gemacht am 2023-06-12

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 12.06.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 3.) Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 45%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 10 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zuzüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 12.06.2023 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt, b) 10 % binnen 8 Monate ab Annahme c) 10 % binnen 16 Monate ab Annahme und d) 15 % binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.

Bekannt gemacht am 2023-06-27

Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 12.06.2023 Die Aufhebung ist seit 27.06.2023 rechtskräftig.
Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 11.06.2025

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Stefan Binder Geschäftsführer 2010-03-02 1982-01-13

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Stefan Binder Gesellschafter 2010-03-02 1982-01-13

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 10275405 2010-03-11 Heizungstechnik (Handwerk) gemäß § 94 Ziffer 31 GewO 1994
Lizenz gültig 10275443 2010-03-19 Gas- und Sanitärtechnik gemäß § 94 Ziffer 25 GewO 1994
Lizenz gültig 10292389 2014-03-20 Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind

Wirtschaftliche Unterstützung

Jahr Kennziffer des Unternehmensregisters Ressort Betrag Bezeichnung
2022 R028Z936R BMF - BM für Finanzen 18.213,18 Covid-19 Wirtschaftshilfe
2022 R028Z936R BMF - BM für Finanzen 14.688,17 Covid-19 Wirtschaftshilfe

Datum der letzten Aktualisierung: 18 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform