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H. Rebmann - Gebäudereinigung e.U.

Firmen Daten

Name: H. Rebmann - Gebäudereinigung e.U.
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Einzelunternehmer
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 20 Apr. 2010 (vor 15 Jahren)
Firmenbuchnummer: 344910x
Geschäftszweig: Denkmal, Fassaden, Gebäudereinigung
Adresse: Jedleseer Straße 83/2/10, 1210 Wien
Postleitzahl: 1210
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Historische Namen

Namen SERNO TRADE e.U.

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 5 S 191/24h Konkursverfahren 2024-10-22 HAIDER Astrid A. Mag.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2024-10-23
Anmeldungsfrist 2024-12-05
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2025-03-27

Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 % Quote, zahlbar wie folgt: a) 20 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des SP, wobei das Erfordernis hiefür sowie für die Bezahlung aller fälligen Masseforderungen einschließlich aller Verfahrenskosten bis 23.04.2025 bei sonstiger Versagung der Bestätigung des SP beim IV zu erlegen ist, b) weitere je 20 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des SP;

Masseverwalter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Mag. Astrid A. Haider Masseverwalter 2024-10-23 Keine Daten

Inhaber

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Darko Djordjevic Inhaber 2022-06-11 1983-09-12

Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform